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1-3. Notfallhilfe
Sicherheitsinformationen
2. INFORMATIONEN ZUR DATENVERARBEITUNG
2.1.
Jede Verarbeitung personenbezogener Daten über
das auf dem 112-Notruf basierende bordeigene eCall-
System muss den Vorschriften über den Schutz perso-
nenbezogener Daten gemäß den Richtlinien 95/46/EG
und 2002/58/EG entsprechen und muss insbesondere
auf der Notwendigkeit der Wahrung lebenswichtiger
Interessen der betroffenen Person nach Artikel 7
Buchstabe d der Richtlinie 95/46/EG beruhen.
O
2.2.
Die Verarbeitung derartiger Daten ist streng auf den
Zweck begrenzt, die eCall-Notrufe an die einheitliche
europäische Notrufnummer 112 zu bedienen.
O
2.3. Datentypen und ihre Empfänger
2.3.1.
Das auf dem 112-Notruf basierende bordeigene eCall-
System darf nur folgende Daten sammeln und verar-
beiten: Fahrzeug-Identifizierungsnummer, Fahrzeugtyp
(Pkw oder leichtes Nutzf ahrzeug), Art des Fahrzeugan-
triebs (Benzin/Diesel/CNG/LPG/elektrisch/Wasser-
stoff), letzte drei Standorte des Fahrzeugs und
Fahrtrichtung, Protokolldatei der automatischen Akti-
vierung des Systems und deren Zeitstempel
O
2.3.2.
Die Empfänger von Daten, die über das auf dem 112-
Notruf basierende bordeigene eCall-System verarbei-
tet werden, sind die einschlägigen Notrufabfragestel-
len, die von den betreffenden Behörden des Landes,
auf dessen Hoheitsgebiet sie sich befinden, dazu
bestimmt werden, eCalls an die einheitliche europä-
ische Notrufnummer 112 als Erste anzunehmen und zu
bearbeiten.
O
Durchführungsverordnung, Anhang 1 TEIL 3, BenutzerinformationenKonformität
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721-3. Notfallhilfe
2.4. Ausgestaltung der Datenverarbeitung
2.4.1.
Das auf dem 112-Notruf basierende bordeigene eCall-
System ist so gestaltet, dass sichergestellt wird, dass
die im Systemspeicher enthaltenen Daten außerhalb
des Systems vor Auslösen eines eCalls nicht zugäng-
lich sind.
O
2.4.2.
Das auf dem 112-Notruf basierende bordeigene eCall-
System ist so gestaltet, dass sichergestellt wird, dass
es nicht rückverfolgbar ist und im Normalbetrieb keine
dauerhafte Verfolgung erfolgt.
O
2.4.3.
Das auf dem 112-Notruf basierende bordeigene eCall-
System ist so gestaltet, dass sichergestellt wird, dass
die Daten im internen Speicher des Systems automa-
tisch und kontinuierlich gelöscht werden.
O
2.4.3.1.
Die Daten zum Standort des Fahrzeugs werden im
internen Speicher des Systems kontinuierlich über-
schrieben, damit stets höchstens die letzten drei für die
normale Funktionsweise des Systems erforderlichen
aktuellen Standorte des Fahrzeugs zur Verfügung ste-
hen.
O
2.4.3.2.
Das Protokoll der Tätigkeitsdaten des auf dem 112-
Notruf basierenden bordeigenen eCall-Systems wird
höchstens so lange aufbewahrt, wie es erforderlich ist,
um den Zweck der Handhabung des eCall-Notrufs zu
erfüllen, und auf keinen Fall mehr als 13 Stunden nach
dem Zeitpunkt, an dem ein eCall-Notruf ausgelöst
wurde.
O
Durchführungsverordnung, Anhang 1 TEIL 3, BenutzerinformationenKonformität
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1-3. Notfallhilfe
Sicherheitsinformationen
2.5. Modalitäten hinsichtlich der Wahrnehm ung der Rechte der durch die Datenverar-
beitung betroffenen Personen
2.5.1.
Die durch die Datenverarbeitung betroffene Person
(der Fahrzeughalter) hat das Recht auf Zugang zu den
Daten und kann gegebenenfalls die Berichtigung,
Löschung oder Sperrung von Daten verlangen, die ihn
oder sie betreffen und deren Verarbeitung nicht den
Vorschriften der Richtlinie 95/46/EG entspricht. Jede
gemäß dieser Richtlinie vorgenommene Berichtigung,
Löschung oder Sperrung muss den Dritten, denen die
Daten übermittelt wurden, mitgeteilt werden, sofern
sich dies nicht als unmöglich erweist und kein unver-
hältnismäßiger Aufwand damit verbunden ist.
O
2.5.2.
Die durch die Datenverarbeitung betroffene Person hat
das Recht, sich bei der zuständigen Datenschutzbe-
hörde zu beschweren, sollte sie der Auffassung sein,
dass durch die Verarbeitung ihrer personenbezogenen
Daten gegen ihre Rechte verstoßen wurde.
O
2.5.3.
Zuständige Kontaktstelle für die Bearbeitung von
Zugangsrechten (falls zutreffend):
S.74
O
Durchführungsverordnung, Anhang 1 TEIL 3, BenutzerinformationenKonformität
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