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1-3. Notfallhilfe
Sicherheitsinformationen
WARNUNG
●Wenn die Airbags ausgelöst werden
und das System normal funktioniert, löst es einen Notruf aus. Das System löst ebenfalls einen Notruf aus, wenn das
Fahrzeug von hinten angestoßen wird oder sich überschlägt, selbst wenn die Airbags nicht ausgelöst werden.
●Lösen Sie aus Sicherheitsgründen kei-nen Notruf während der Fahrt aus.Wenn Sie während der Fahrt Anrufe
tätigen, können Sie die Kontrolle über das Lenkrad verlieren, wodurch es zu unerwarteten Unfällen kommen kann.
Halten Sie das Fahrzeug an und verge- wissern Sie sich, dass die Umgebung sicher ist, bevor Sie den Notruf auslö-
sen.
●Verwenden Sie beim Austauschen von Sicherungen bitte die vorgeschriebe-
nen Sicherungen. Wenn Sie andere Sicherungen verwenden, kann es zu einer Entzündung oder Rauchentwick-
lung im Stromkreis und möglicherweise zu einem Brand kommen.
●Wenn Sie das System verwenden, wäh-
rend Rauch oder ein ungewöhnlicher Geruch auftritt, kann es zu einem Brand
kommen. Beenden Sie sofort die Ver- wendung des Systems und setzen Sie sich mit einem Toyota-Vertragshändler
bzw. einer Toyota-Vertragswerkstatt oder einer anderen zuverlässigen Werk-statt in Verbindung.
HINWEIS
■So vermeiden Sie Schäden
Schütten Sie keine Flüssigkeiten auf das
Tastenfeld “SOS” usw. und setzen Sie es keinen Stößen aus.
■Falls das Tastenfeld “SOS”, der Laut-sprecher oder das Mikrofon während
eines Notrufs oder der manuellen Wartungsprüfung eine Funktionsstö-rung aufweist
Unter Umständen ist das Auslösen eines
Notrufs, das Überprüfen des Systemstatus oder das Kommunizieren mit dem eCall-Leitstellen-Telefonisten nicht möglich.
Falls eines der oben genannten Teile der Ausrüstung beschädigt ist, setzen Sie sich bitte mit einem Toyota-Vertragshändler
bzw. einer Toyota-Vertragswerkstatt oder einer anderen zuverlässigen Werkstatt in Verbindung.
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741-3. Notfallhilfe
■Datenverarbeitungsablauf
Server
Speicherung
Verarbeitung
DCM
1 Der Kunde aktiviert den Dienst auf dem Toyota-Kundenportal und akzeptiert die
Nutzungsbedingungen gemäß DSGVO.
2 Der Server aktiviert den Dienst im DCM und legt fest, welche Fahrzeugdaten
erfasst werden.
3 Die festgelegten Fahrzeugdaten werden vom DCM erfasst.
4 Die Daten werden zum Server übertragen.
5 Die Daten werden auf dem Server gespeichert.
6 Die Daten werden zur Erbringung des Dienstes vom Server verarbeitet.
7 Die verarbeiteten Daten werden dem Kunden vorgelegt.
Eine Liste der verfügbaren Dienste finden Sie auf dem Toyota-Kundenportal.
Systemübersicht des Zusatzdienstes
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1-3. Notfallhilfe
Sicherheitsinformationen
Durchführungsverordnung
Durchführungsverordnung, Anhang 1 TEIL 3, BenutzerinformationenKonformität
1. BESCHREIBUNG DES BORDEIGENEN ECALL-SYSTEMS
1.1.
Übersicht über das auf dem 112-Notruf basierende
bordeigene eCall-System, seinen Betrieb und seine
Funktionen
O
1.2.
Der auf dem 112-Notruf basierende eCall-Dienst ist ein
öffentlicher Dienst von allgemeinem Interesse und wird
kostenlos zur Verfügung gestellt.
O
1.3.
Im Falle eines schweren Unfalls wird das auf dem 112-
Notruf basierende bordeigene eCall-System über
bordeigene Sensoren standardmäßig automatisch akti-
viert. Darüber hinaus wird es automatisch ausgelöst,
wenn das Fahrzeug mit einem TPS-System ausgerü-
stet ist, das im Falle eines schweren Unfalls nicht funk-
tioniert.
O
1.4.
Das auf dem 112-Notruf basierende bordeigene eCall-
System kann im Bedarfsfall auch manuell ausgelöst
werden. Anleitungen für die manuelle Aktivierung des
Systems
O
1.5.
Im Falle eines kritischen Systemversagens, durch das
das auf dem 112-Notruf basierende bordeigene eCall-
System außer Betrieb gesetzt würde, erhalten die
Fahrzeuginsassen folgende Warnung
O
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761-3. Notfallhilfe
2. INFORMATIONEN ZUR DATENVERARBEITUNG
2.1.
Jede Verarbeitung personenbezogener Daten über das
auf dem 112-Notruf basierende bordeigene eCall-Sys-
tem muss den Vorschriften über den Schutz personen-
bezogener Daten gemäß den Richtlinien 95/46/EG und
2002/58/EG entsprechen und muss insbesondere auf
der Notwendigkeit der Wahrung lebenswichtiger Inter-
essen der betroffenen Person nach Artikel 7
Buchstabe d der Richtlinie 95/46/EG beruhen.
O
2.2.
Die Verarbeitung derartiger Daten ist streng auf den
Zweck begrenzt, die eCall-Notrufe an die einheitliche
europäische Notrufnummer 112 zu bedienen.
O
2.3. Datentypen und ihre Empfänger
2.3.1.
Das auf dem 112-Notruf basierende bordeigene eCall-
System darf nur folgende Daten sammeln und verar-
beiten: Fahrzeug-Identifizierungsnummer, Fahrzeugtyp
(Pkw oder leichtes Nutzf ahrzeug), Art des Fahrzeugan-
triebs (Benzin/Diesel/CNG/LPG/elektrisch/Wasser-
stoff), letzte drei Standorte des Fahrzeugs und
Fahrtrichtung, Protokolldatei der automatischen Akti-
vierung des Systems und deren Zeitstempel
O
2.3.2.
Die Empfänger von Daten, die über das auf dem 112-
Notruf basierende bordeigene eCall-System verarbei-
tet werden, sind die einschlägigen Notrufabfragestel-
len, die von den betreffenden Behörden des Landes,
auf dessen Hoheitsgebiet sie sich befinden, dazu
bestimmt werden, eCalls an die einheitliche europä-
ische Notrufnummer 112 als Erste anzunehmen und zu
bearbeiten.
O
Durchführungsverordnung, Anhang 1 TEIL 3, BenutzerinformationenKonformität
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1-3. Notfallhilfe
Sicherheitsinformationen
2.4. Ausgestaltung der Datenverarbeitung
2.4.1.
Das auf dem 112-Notruf basierende bordeigene eCall-
System ist so gestaltet, dass sichergestellt wird, dass
die im Systemspeicher enthaltenen Daten außerhalb
des Systems vor Auslösen eines eCalls nicht zugäng-
lich sind.
O
2.4.2.
Das auf dem 112-Notruf basierende bordeigene eCall-
System ist so gestaltet, dass sichergestellt wird, dass
es nicht rückverfolgbar ist und im Normalbetrieb keine
dauerhafte Verfolgung erfolgt.
O
2.4.3.
Das auf dem 112-Notruf basierende bordeigene eCall-
System ist so gestaltet, dass sichergestellt wird, dass
die Daten im internen Speicher des Systems automa-
tisch und kontinuierlich gelöscht werden.
O
2.4.3.1.
Die Daten zum Standort des Fahrzeugs werden im
internen Speicher des Systems kontinuierlich über-
schrieben, damit stets höchstens die letzten drei für die
normale Funktionsweise des Systems erforderlichen
aktuellen Standorte des Fahrzeugs zur Verfügung ste-
hen.
O
2.4.3.2.
Das Protokoll der Tätigkeitsdaten des auf dem 112-
Notruf basierenden bordeigenen eCall-Systems wird
höchstens so lange aufbewahrt, wie es erforderlich ist,
um den Zweck der Handhabung des eCall-Notrufs zu
erfüllen, und auf keinen Fall mehr als 13 Stunden nach
dem Zeitpunkt, an dem ein eCall-Notruf ausgelöst
wurde.
O
Durchführungsverordnung, Anhang 1 TEIL 3, BenutzerinformationenKonformität
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781-3. Notfallhilfe
2.5. Modalitäten hinsichtlich der Wahrnehmung der Rechte der durch die Datenverar-
beitung betroffenen Personen
2.5.1.
Die durch die Datenverarbeitung betroffene Person
(der Fahrzeughalter) hat das Recht auf Zugang zu den
Daten und kann gegebenenfalls die Berichtigung,
Löschung oder Sperrung von Daten verlangen, die ihn
oder sie betreffen und deren Verarbeitung nicht den
Vorschriften der Richtlinie 95/46/EG entspricht. Jede
gemäß dieser Richtlinie vorgenommene Berichtigung,
Löschung oder Sperrung muss den Dritten, denen die
Daten übermittelt wurden, mitgeteilt werden, sofern
sich dies nicht als unmöglich erweist und kein unver-
hältnismäßiger Aufwand damit verbunden ist.
O
2.5.2.
Die durch die Datenverarbeitung betroffene Person hat
das Recht, sich bei der zuständigen Datenschutzbe-
hörde zu beschweren, sollte sie der Auffassung sein,
dass durch die Verarbeitung ihrer personenbezogenen
Daten gegen ihre Rechte verstoßen wurde.
O
2.5.3.
Zuständige Kontaktstelle für die Bearbeitung von
Zugangsrechten (falls zutreffend):
S.79
O
Durchführungsverordnung, Anhang 1 TEIL 3, BenutzerinformationenKonformität
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1-3. Notfallhilfe
Sicherheitsinformationen
■Zuständige Stelle für die Bearbeitung von Zugangsrechten
3. INFORMATIONEN ÜBER DRITTANBIETER-DIENSTE UND ANDERE DIENSTE MIT
ZUSATZNUTZEN (FALLS EINGEBAUT)
3.1.Beschreibung des Betriebs und der Funktionen des
TPS-Systems/der Dienste mit Zusatznutzen S.74
3.2.
Jede Verarbeitung personenbezogener Daten durch
das TPS-System/durch andere Dienste mit Zusatznut-
zen muss den Vorschriften der Richtlinien 95/46/EG
und 2002/58/EG über den Schutz personenbezogener
Daten entsprechen.
O
3.2.1.
Rechtsgrundlage für die Verwendung des TPS-
Systems und/oder anderer Dienste mit Zusatznutzen
und für die Verarbeitung von Daten durch das Sys-
tem/die Dienste
Die Daten-
schutz-Grund-
verordnung
der Europä-
ischen Union
3.3.
Das TPS-System und/oder andere Dienste mit Zusatz-
nutzen darf/dürfen personenbezogene Daten nur auf
der Grundlage der ausdrüc klichen Zustimmung der
durch die Datenverarbeitung betroffenen Person (des
Fahrzeughalters oder der Fahrzeughalter) verarbeiten.
O
3.4.
Modalitäten für die Datenverarbeitung durch TPS-
Systeme und/oder andere Dienste mit Zusatznutzen,
einschließlich aller erforderlichen zusätzlichen Informa-
tionen über die Rückverfolgbarkeit, Verfolgung und
Verarbeitung personenbezogener Daten
S.74
3.5.
Der Halter eines Fahrzeugs, das mit einem TPS eCall-
System und/oder einem anderen Dienst mit Zusatznut-
zen neben dem auf dem 112-Notruf basierenden
bordeigenen eCall-System ausgerüstet ist, hat das
Recht, das auf dem 112-Notruf basierende bordeigene
eCall-System anstelle des TPS-eCall-Systems und des
anderen Dienstes mit Zusatznutzen zu verwenden.
O
3.5.1.Kontaktadresse für die Bearbeitung von Deaktivie-
rungsanträgen für TPS-eCall-Systeme–
LandKontaktdaten
Ö[email protected]
Belgien/[email protected]
Durchführungsverordnung, Anhang 1 TEIL 3, BenutzerinformationenKonformität
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