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YARIS(HB) Owner's Manual_Europe_MK0003_de
1-3. Notfallhilfe
Sicherheitshinweise
2.4. Bestimmungen für die Datenverarbeitung
2.4.1.
Das 112-basierte, bordeigene eCall-Fahrzeugsystem
ist so konzipiert, dass die im Systemspeicher vorgehal-
tenen Daten erst dann außerhalb des Systems verfüg-
bar sind, wenn ein eCall ausgelöst wird. Ggf.
zusätzliche Bemerkungen (falls verfügbar):
O
2.4.2.
Das 112-basierte, bordeigene eCall-Fahrzeugsystem
ist so konzipiert, dass es nicht nachverfolgbar ist und
im normalen Betriebszustand keine permanente Verfol-
gung stattfindet. Ggf. zusätzliche Bemerkungen (falls
verfügbar):
O
2.4.3.
Das 112-basierte, bordeigene eCall-Fahrzeugsystem
ist so konzipiert, dass die Daten im systeminternen
Speicher automatisch und kontinuierlich entfernt wer-
den.
O
2.4.3.1.
Die Fahrzeugpositionsdaten we rden kontinuierlich im
internen Speicher des Systems überschrieben um
sicherzustellen, dass immer nur die jeweils letzten drei
aktuellen Standorte des F ahrzeugs gespeichert wer-
den, die für das normale Funktionieren des Systems
erforderlich sind.
O
2.4.3.2.
Ein Protokoll der Aktivitätsdaten im 112-basierten,
bordeigenen eCall-Fahrzeugsystem wird nur so lange
vorgehalten, wie es für die Abwicklung von eCall-Rufen
erforderlich ist. In keinem Fall werden die Daten länger
als 13 Stunden ab dem Moment der Aktivierung des
eCalls gespeichert.
O
Durchführungsbestimmung Anhang 1 TEIL 3 AnwenderinformationenKonformität
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1-3. Notfallhilfe
2.5. Modalitäten für die Ausübung der Rechte des Datensubjekts
2.5.1.
Das Datensubjekt (der Fahrzeughalter) hat das Recht,
auf die Daten zuzugreifen und ggf. eine Berichtigung,
Löschung oder Blockierung der ihn betreffenden Daten
anzufordern, deren Verarbeitung nicht den Bestimmun-
gen der Richtlinie 95/46/EG entspricht. Dritte, denen
die Daten bereitgestellt wurden, müssen über eine sol-
che Berichtigung, Löschung oder Blockierung, die in
Übereinstimmung mit dieser Richtlinie durchgeführt
wurde, benachrichtigt werden, sofern dies nicht
unmöglich ist und kein unverhältnismäßig hoher Auf-
wand damit verbunden ist.
O
2.5.2.
Das Datensubjekt hat das Recht, Beschwerde bei der
zuständigen Datenschutzbehörde einzulegen, wenn er
oder sie der Ansicht ist, dass durch die Verarbeitung
seiner/ihrer personenbezogenen Daten seine/ihre
Rechte verletzt wurden.
O
2.5.3.
Wenden Sie sich an den Service, der für die Bearbei-
tung von Zugriffsanfragen (sofern zutreffend) verant-
wortlich ist:
→ S.75
O
Durchführungsbestimmung Anhang 1 TEIL 3 AnwenderinformationenKonformität
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YARIS(HB) Owner's Manual_Europe_MK0003_de
1-3. Notfallhilfe
Sicherheitshinweise
■Service, der für die Bearbeitung von Zugriffsanfragen verantwortlich ist
3. INFORMATIONEN ÜBER DIENSTE UND MEHRWERTDIENSTE (SOFERN ZUTREF-
FEND) VON DRITTANBIETERN
3.1.Beschreibung der Bedienung und der Funktionen des
TPS-Systems/Mehrwertdienstes→ S.70
3.2.
Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten über
das TPS-System/andere Mehrwertdienste muss den
geltenden Datenschutzbestimmungen entsprechen,
die in den Richtlinien 95/46/EG und 2002/58/EG defi-
niert sind.
O
3.2.1.
Rechtliche Grundlage für die Nutzung des TPS-
Systems und/oder von Mehrwertdiensten und für die
Verarbeitung von Daten über dieses System/diese
Dienste
Datenschutz-
Grundverord-
nung der
Europäischen
Union
3.3.
Das TPS-System und/oder andere Mehrwertdienste
darf/dürfen personenbezogene Daten nur nach einer
ausdrücklichen Zustimmung des Datensubjekts (Fahr-
zeughalter) verarbeiten.
O
3.4.
Modalitäten für die Datenverarbeitung über das TPS-
System und/oder andere Mehrwertdienste, einschließ-
lich benötigter zusätzlicher Informationen im Hinblick
auf Rückverfolgbarkeit, Nachverfolgung und Verarbei-
tung von personenbezogenen Daten
→ S.70
3.5.
Der Halter eines Fahrzeugs, das neben dem 112-
basierten, bordeigenen eCall-Fahrzeugsystem ein TPS
eCall-System und/oder andere Mehrwertdienste
besitzt, hat das Recht zu wählen, ob das 112-basierte,
bordeigene eCall-Fahrzeugsystem oder das TPS
eCall-System und andere Mehrwertdienste verwendet
werden sollen.
O
3.5.1.Kontaktdetails für die Bearbeitung von Anfragen zur
Deaktivierung des TPS eCall-Systemsn.v.
LandKontaktinformationen
Ö[email protected]
Belgien/[email protected]
[email protected]
Durchführungsbestimmung Anhang 1 TEIL 3 AnwenderinformationenKonformität
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1-4. Diebstahlwarnanlage
Sicherheitshinweise
1-4.Die bstahlwarn anlage
Fahrzeuge ohne intelligentes Ein-
stiegs- und Startsystem
Nachdem der Schlüssel vom Motor-
schalter abgezogen wurde, blinkt die
Kontrollleuchte, um anzuzeigen, dass
das System funktioniert.
Nachdem der registrierte Schlüssel in
den Motorschalter eingesteckt wurde,
hört die Kontrollleuchte auf zu blinken,
um anzuzeigen, dass das System funk-
tioniert.
Fahrzeuge mit intelligentem Ein-
stiegs- und Startsystem
Nachdem der Motorschalter ausge-
schaltet wurde, blinkt die Kontroll-
leuchte, um anzuzeigen, dass das
System funktioniert.
Die Kontrollleuchte hört auf zu blinken,
nachdem der Motorschalter in den
Modus ACC oder ON gedreht wurde,
um anzuzeigen, dass das System
deaktiviert wurde.
■Systemwartung
Das Fahrzeug verfügt über eine wartungs- freie Wegfahrsperre.
■Mögliche Ursachen für Funktionsstö-rungen des Systems
●Der Griff des Schlüssels berührt einen Gegenstand aus Metall
●Der Schlüssel befindet sich in unmittelba-rer Nähe eines Schlüssels (mit eingebau-
tem Signalgeber zur Diebstahlsicherung) eines anderen Fahrzeugs oder berührt einen solchen Schlüssel
■Wegfahrsperre-Zertifizierungen
→ S.448
Wegfahrsperre
Die Fahrzeugschlüssel enthalten
eingebaute Signalgeber, die das
Anlassen des Motors verhindern,
falls ein Schlüssel nicht zuvor im
Bordcomputer des Fahrzeugs
registriert wurde.
Lassen Sie die Schlüssel niemals
im Fahrzeug, wenn Sie das Fahr-
zeug verlassen.
Dieses System wurde für die Ver-
meidung von Fahrzeugdiebstählen
konzipiert, kann aber keine abso-
lute Sicherheit vor allen derartigen
Diebstahlfällen bieten.
Bedienen des Systems
HINWEIS
■So stellen Sie sicher, dass das System ordnungsgemäß funktioniert
Sie dürfen das System nicht modifizieren oder ausbauen. Wenn Sie das System
modifizieren oder ausbauen, ist der kor- rekte Betrieb des Systems nicht mehr gewährleistet.
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YARIS(HB) Owner's Manual_Europe_MK0003_de
1-4. Diebstahlwarnanlage
*: Je nach Ausstattung
■Einstellung
Stellen Sie den Motorschalter auf AUS,
lassen Sie alle Fahrzeuginsassen aus-
steigen, und stellen Sie sicher, dass
alle Türen geschlossen sind.
Verwenden der Einstiegsfunktion (je
nach Ausstattung): Berühren Sie den
Sensorbereich am äußeren Türgriff
zweimal innerhalb von 5 Sekunden.
Verwenden der Funkfernbedienung:
Drücken Sie zweimal innerhalb von
5 Sekunden.
■Abbrechen
Verwenden der Einstiegsfunktion (je
nach Ausstattung): Halten Sie den
Außentürgriff.
Verwenden der Funkfernbedienung:
Drücken Sie .
Doppelsperrsystem*
Unbefugten Zugang zum Fahrzeug
können Sie verhindern, indem Sie
die Türentriegelungsfunktion
sperren. Die Türen können dann
weder von innen noch von außen
entriegelt werden.
Fahrzeuge mit diesem System
haben Aufkleber auf den Fenster-
scheiben beider Vordertüren.
Einstellen/Deaktivieren des
Doppelsperrsystems
WARNUNG
■Doppelsperrsystem – Vorsichtsmaß- nahmen
Aktivieren Sie das Doppelsperrsystem nie, wenn sich Personen im Fahrzeug befin-
den, da die Türen nicht von innen geöffnet werden können.
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1-4. Diebstahlwarnanlage
Sicherheitshinweise
*: Je nach Ausstattung
■Elemente, die vor dem Verriegeln
des Fahrzeugs geprüft werden
müssen
Um ein unerwartetes Auslösen des
Alarms zu verhindern, vergewissern
Sie sich über die folgenden Punkte:
z Es darf sich niemand mehr im
Wagen befinden.
z Die Fenster sind geschlossen, bevor
der Alarm aktiviert wird.
z Es befinden sich keine Wertsachen
oder wichtige persönliche Gegen-
stände im Wagen.
■Einstellung
Schließen Sie die Türen und die Motor-
haube und verriegeln Sie alle Türen mit
der Einstiegsfunktion (je nach Ausstat-
tung) oder der Fernbedienung. Das
System wird nach 30 Sekunden auto-
matisch aktiviert.
Die Kontrollleuchte wechselt von einem ste-
tigen Leuchten zum Blinken, wenn das
System eingestellt ist.
■Abbrechen oder beenden
Führen Sie zum Deaktivieren oder
Stoppen des Alarms eine der folgenden
Aktionen durch:
z Entriegeln Sie die Türen mit der Ein-
stiegsfunktion (je nach Ausstattung)
oder mit der Fernbedienung.
z Anlassen des Motors. (Der Alarm
wird nach einigen Sekunden deakti-
viert oder gestoppt.)
■Systemwartung
Das Fahrzeug verfügt über ein wartungs- freies Alarmsystem.
■Auslösen des Alarms
Der Alarm kann in den folgenden Situationen
ausgelöst werden: (Durch Stoppen des Alarms wird das Alarmsystem deaktiviert.)
●Die Türen oder der Gepäckraum werden mit dem mechanischen Schlüssel entrie-
gelt.
Alarm*
Der Alarm warnt per Lichtsignal
und akustischem Ton, wenn ein
Eindringungsversuch erkannt
wird.
Der Alarm wird in folgenden Situa-
tionen ausgelöst, wenn er aktiviert
ist:
z Wenn eine verriegelte Tür oder
der Gepäckraum mit anderen Mit-
teln als mit der Einstiegsfunktion
(je nach Ausstattung) oder der
Fernbedienung geöffnet bzw.
entriegelt wird. (Die Türen werden
automatisch verriegelt.)
z Die Motorhaube ist geöffnet.
Einstellen/Abbrechen/Been-
den des Alarmsystems
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1-4. Diebstahlwarnanlage
●Eine Person im Fahrzeug öffnet eine Tür oder die Motorhaube oder entriegelt das Fahrzeug.
●Die Batterie wird geladen oder ausge-tauscht, wenn das Fahrzeug verriegelt ist.
( →S.416)
■Alarm-betriebene Türverriegelung
In den folgenden Fällen wird die Tür in Abhängigkeit von der konkreten Situation unter Umständen automatisch verriegelt, um
einen unzulässigen Zutritt zum Fahrzeug zu verhindern:
●Wenn eine im Fahrzeug verbliebene Per-son die Tür entriegelt und der Alarm akti-viert wird.
●Wenn eine im Fahrzeug verbliebene Per-son bei aktiviertem Alarm die Tür entrie-
gelt.
●Während des Aufladens oder Wechselns
der Batterie
HINWEIS
■So stellen Sie sicher, dass das
System ordnungsgemäß funktioniert
Sie dürfen das System nicht modifizieren oder ausbauen. Wenn Sie das System modifizieren oder ausbauen, ist der kor-
rekte Betrieb des Systems nicht mehr gewährleistet.