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1111-3. Notfallhilfe
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Sicherheitsinformationen
2.4. Ausgestaltung der Datenverarbeitung
2.4.1.
Das auf dem 112-Notruf basierende bordeigene
eCall-System ist so gestaltet, dass sichergestellt
wird, dass die im Systemspeicher enthaltenen
Daten außerhalb des Systems vor Auslösen eines
eCalls nicht zugänglich sind. Weitere Anmerkun-
gen (falls zutreffend):
O
2.4.2.
Das auf dem 112-Notruf basierende bordeigene
eCall-System ist so gestaltet, dass sichergestellt
wird, dass es nicht rückverfolgbar ist und im Nor-
malbetrieb keine dauerhafte Verfolgung erfolgt.
Weitere Anmerkungen (falls zutreffend):
O
2.4.3.
Das auf dem 112-Notruf basierende bordeigene
eCall-System ist so gestaltet, dass sichergestellt
wird, dass die Daten im internen Speicher des Sys-
tems automatisch und kontinuierlich gelöscht wer-
den.
O
2.4.3.1.
Die Daten zum Standort des Fahrzeugs werden im
internen Speicher des Systems kontinuierlich über-
schrieben, damit stets höchstens die letzten drei für
die normale Funktionsweise des Systems erforder-
lichen aktuellen Standorte des Fahrzeugs zur Ver-
fügung stehen.
O
2.4.3.2.
Das Protokoll der Tätigkeitsdaten des auf dem 112-
Notruf basierenden bordeigenen eCall-Systems
wird höchstens so lange aufbewahrt, wie es erfor-
derlich ist, um den Zweck der Handhabung des
eCall-Notrufs zu erfüllen, und auf keinen Fall mehr
als 13 Stunden nach dem Zeitpunkt, an dem ein
eCall-Notruf ausgelöst wurde.
O
Durchführungsverordnung, Anhang 1 TEIL 3, BenutzerinformationenKonformität
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1121-3. Notfallhilfe
HILUX_OM_OM71335M_(EM)
2.5. Modalitäten hinsichtlich der Wahrnehmung der Rechte der durch die
Datenverarbeitung betroffenen Personen
2.5.1.
Die durch die Datenverarbeitung betroffene Person
(der Fahrzeughalter) hat das Recht auf Zugang zu
den Daten und kann gegebenenfalls die Berichti-
gung, Löschung oder Sperrung von Daten verlan-
gen, die ihn oder sie betreffen und deren
Verarbeitung nicht den Vorschriften der
Richtlinie 95/46/EG entspricht. Jede gemäß dieser
Richtlinie vorgenommene Berichtigung, Löschung
oder Sperrung muss den Dritten, denen die Daten
übermittelt wurden, mitgeteilt werden, sofern sich
dies nicht als unmöglich erweist und kein unverhält-
nismäßiger Aufwand damit verbunden ist.
O
2.5.2.
Die durch die Datenverarbeitung betroffene Person
hat das Recht, sich bei der zuständigen Daten-
schutzbehörde zu beschweren, sollte sie der Auf-
fassung sein, dass durch die Verarbeitung ihrer
personenbezogenen Daten gegen ihre Rechte ver-
stoßen wurde.
O
2.5.3.
Zuständige Kontaktstelle für die Bearbeitung von
Zugangsrechten (falls zutreffend):
S. 114
O
Durchführungsverordnung, Anhang 1 TEIL 3, BenutzerinformationenKonformität
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Sicherheitsinformationen
3. INFORMATIONEN ÜBER DRITTANBIETER-DIENSTE UND ANDERE DIENSTE
MIT ZUSATZNUTZEN (FALLS EINGEBAUT)
3.1. Beschreibung des Betriebs und der Funktionen des
TPS-Systems/der Dienste mit Zusatznutzen S. 108
3.2.
Jede Verarbeitung personenbezogener Daten
durch das TPS-System/durch andere Dienste mit
Zusatznutzen muss den Vorschriften der
Richtlinien 95/46/EG und 2002/58/EG über den
Schutz personenbezogener Daten entsprechen.
O
3.2.1.
Rechtsgrundlage für die Verwendung des TPS-
Systems und/oder anderer Dienste mit Zusatznut-
zen und für die Verarbeitung von Daten durch das
System/die Dienste
Die Daten-
schutz-
Grundverord-
nung der
Europäi-
schen Union
3.3.
Das TPS-System und/oder andere Dienste mit
Zusatznutzen darf/dürfen personenbezogene
Daten nur auf der Grundlage der ausdrücklichen
Zustimmung der durch die Datenverarbeitung
betroffenen Person (des Fahrzeughalters oder der
Fahrzeughalter) verarbeiten.
O
3.4.
Modalitäten für die Datenverarbeitung durch TPS-
Systeme und/oder andere Dienste mit Zusatznut-
zen, einschließlich aller erforderlichen zusätzlichen
Informationen über die Rückverfolgbarkeit, Verfol-
gung und Verarbeitung personenbezogener Daten
S. 108
3.5.
Der Halter eines Fahrzeugs, das mit einem TPS
eCall-System und/oder einem anderen Dienst mit
Zusatznutzen neben dem auf dem 112-Notruf
basierenden bordeigenen eCall-System ausgerüs-
tet ist, hat das Recht, das auf dem 112-Notruf
basierende bordeigene eCall-System anstelle des
TPS-eCall-Systems und des anderen Dienstes mit
Zusatznutzen zu verwenden.
O
3.5.1. Kontaktadresse für die Bearbeitung von Deaktivie-
rungsanträgen für TPS-eCall-Systeme –
Durchführungsverordnung, Anhang 1 TEIL 3, BenutzerinformationenKonformität
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