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1-3. Notfallhilfe
Sicherheitshinweise
2.4. Bestimmungen für die Datenverarbeitung
2.4.1.
Das 112-basierte, bordeigene eCall-Fahrzeugsystem
ist so konzipiert, dass die im Systemspeicher vorgehal-
tenen Daten erst dann außerhalb des Systems verfüg-
bar sind, wenn ein eCall ausgelöst wird. Ggf.
zusätzliche Bemerkungen (falls verfügbar):
O
2.4.2.
Das 112-basierte, bordeigene eCall-Fahrzeugsystem
ist so konzipiert, dass es nicht nachverfolgbar ist und
im normalen Betriebszustand keine permanente Verfol-
gung stattfindet. Ggf. zusätzliche Bemerkungen (falls
verfügbar):
O
2.4.3.
Das 112-basierte, bordeigene eCall-Fahrzeugsystem
ist so konzipiert, dass die Daten im systeminternen
Speicher automatisch und kontinuierlich entfernt wer-
den.
O
2.4.3.1.
Die Fahrzeugpositionsdaten we rden kontinuierlich im
internen Speicher des Systems überschrieben um
sicherzustellen, dass immer nur die jeweils letzten drei
aktuellen Standorte des F ahrzeugs gespeichert wer-
den, die für das normale Funktionieren des Systems
erforderlich sind.
O
2.4.3.2.
Ein Protokoll der Aktivitätsdaten im 112-basierten,
bordeigenen eCall-Fahrzeugsystem wird nur so lange
vorgehalten, wie es für die Abwicklung von eCall-Rufen
erforderlich ist. In keinem Fall werden die Daten länger
als 13 Stunden ab dem Moment der Aktivierung des
eCalls gespeichert.
O
Durchführungsbestimmung Anhang 1 TEIL 3 AnwenderinformationenKonformität
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1-3. Notfallhilfe
2.5. Modalitäten für die Ausübung der Rechte des Datensubjekts
2.5.1.
Das Datensubjekt (der Fahrzeughalter) hat das Recht,
auf die Daten zuzugreifen und ggf. eine Berichtigung,
Löschung oder Blockierung der ihn betreffenden Daten
anzufordern, deren Verarbeitung nicht den Bestimmun-
gen der Richtlinie 95/46/EG entspricht. Dritte, denen
die Daten bereitgestellt wurden, müssen über eine sol-
che Berichtigung, Löschung oder Blockierung, die in
Übereinstimmung mit dieser Richtlinie durchgeführt
wurde, benachrichtigt werden, sofern dies nicht
unmöglich ist und kein unverhältnismäßig hoher Auf-
wand damit verbunden ist.
O
2.5.2.
Das Datensubjekt hat das Recht, Beschwerde bei der
zuständigen Datenschutzbehörde einzulegen, wenn er
oder sie der Ansicht ist, dass durch die Verarbeitung
seiner/ihrer personenbezogenen Daten seine/ihre
Rechte verletzt wurden.
O
2.5.3.
Wenden Sie sich an den Service, der für die Bearbei-
tung von Zugriffsanfragen (sofern zutreffend) verant-
wortlich ist:
S.73
O
Durchführungsbestimmung Anhang 1 TEIL 3 AnwenderinformationenKonformität
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1-3. Notfallhilfe
Sicherheitshinweise
■Service, der für die Bearbeitung von Zugriffsanfragen verantwortlich ist
3. INFORMATIONEN ÜBER DIENSTE UND MEHRWERTDIENSTE (SOFERN ZUTREF-
FEND) VON DRITTANBIETERN
3.1.Beschreibung der Bedienung und der Funktionen des
TPS-Systems/Mehrwertdienstes S.68
3.2.
Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten über
das TPS-System/andere Mehrwertdienste muss den
geltenden Datenschutzbestimmungen entsprechen,
die in den Richtlinien 95/46/EG und 2002/58/EG defi-
niert sind.
O
3.2.1.
Rechtliche Grundlage für die Nutzung des TPS-
Systems und/oder von Mehrwertdiensten und für die
Verarbeitung von Daten über dieses System/diese
Dienste
Datenschutz-
Grundverord-
nung der
Europäischen
Union
3.3.
Das TPS-System und/oder andere Mehrwertdienste
darf/dürfen personenbezogene Daten nur nach einer
ausdrücklichen Zustimmung des Datensubjekts (Fahr-
zeughalter) verarbeiten.
O
3.4.
Modalitäten für die Datenverarbeitung über das TPS-
System und/oder andere Mehrwertdienste, einschließ-
lich benötigter zusätzlicher Informationen im Hinblick
auf Rückverfolgbarkeit, Nachverfolgung und Verarbei-
tung von personenbezogenen Daten
S.68
3.5.
Der Halter eines Fahrzeugs, das neben dem 112-
basierten, bordeigenen eCall-Fahrzeugsystem ein TPS
eCall-System und/oder andere Mehrwertdienste
besitzt, hat das Recht zu wählen, ob das 112-basierte,
bordeigene eCall-Fahrzeugsystem oder das TPS
eCall-System und andere Mehrwertdienste verwendet
werden sollen.
O
3.5.1.Kontaktdetails für die Bearbeitung von Anfragen zur
Deaktivierung des TPS eCall-Systemsn.v.
LandKontaktinformationen
Ö[email protected]
Belgien/[email protected]
[email protected]
Durchführungsbestimmung Anhang 1 TEIL 3 AnwenderinformationenKonformität
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1-4. Diebstahlwarnanlage
Sicherheitshinweise
1-4.Die bstahlwarn anlage
Fahrzeuge ohne intelligentes Ein-
stiegs- und Startsystem
Nachdem der Schlüssel vom Motor-
schalter abgezogen wurde, blinkt die
Kontrollleuchte, um anzuzeigen, dass
das System funktioniert.
Nachdem der registrierte Schlüssel in
den Motorschalter eingesteckt wurde,
hört die Kontrollleuchte auf zu blinken,
um anzuzeigen, dass das System funk-
tioniert.
Fahrzeuge mit intelligentem Ein-
stiegs- und Startsystem
Nachdem der Motorschalter ausge-
schaltet wurde, blinkt die Kontroll-
leuchte, um anzuzeigen, dass das
System funktioniert.
Die Kontrollleuchte hört auf zu blinken,
nachdem der Motorschalter in den
Modus ACC oder ON gedreht wurde,
um anzuzeigen, dass das System
deaktiviert wurde.
■Systemwartung
Das Fahrzeug verfügt über eine wartungs- freie Wegfahrsperre.
■Mögliche Ursachen für Funktionsstö-rungen des Systems
●Der Griff des Schlüssels berührt einen Gegenstand aus Metall
●Der Schlüssel befindet sich in unmittelba-rer Nähe eines Schlüssels (mit eingebau-
tem Signalgeber zur Diebstahlsicherung) eines anderen Fahrzeugs oder berührt einen solchen Schlüssel
■Wegfahrsperre-Zertifizierungen
S.398
Wegfahrsper re
Die Fahrzeugschlüssel enthalten
eingebaute Signalgeber, die das
Anlassen des Motors verhindern,
falls ein Schlüssel nicht zuvor im
Bordcomputer des Fahrzeugs
registriert wurde.
Lassen Sie die Schlüssel niemals
im Fahrzeug, wenn Sie das Fahr-
zeug verlassen.
Dieses System wurde für die Ver-
meidung von Fahrzeugdiebstählen
konzipiert, kann aber keine abso-
lute Sicherheit vor allen derartigen
Diebstahlfällen bieten.
Bedienen des Systems
HINWEIS
■So stellen Sie sicher, dass das System ordnungsgemäß funktioniert
Sie dürfen das System nicht modifizieren oder ausbauen. Wenn Sie das System
modifizieren oder ausbauen, ist der kor- rekte Betrieb des Systems nicht mehr gewährleistet.
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1-4. Diebstahlwarnanlage
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Fahrzeugstatusinformationen und Anzeigen
Fahrzeugstatusinformatio-
nen und Anzeigen
2-1. Kombiinstrument
Kontroll- und Warnleuchten ...... 78
Instrumente und Anzeigen ........ 81
Multi-Informationsanzeige ........ 85
Informationen zum Kraftstoffver-
brauch .................................... 90
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2-1. Kombiinstrument
2-1.Kombiins trument
Zu Beschreibungszwecken sind in den folgenden Abbildungen alle Kontroll- und
Warnleuchten eingeschaltet.
Die Maßeinheiten unterscheiden sich möglicherweise je nach Best immungsland
des Fahrzeugs.
Warnleuchten informieren den Fahrer
über Funktionsstörungen in den ange-
gebenen Systemen des Fahrzeugs.
Kontroll- und Warnleuchten
Die Warn- und Kontrollleuchten im Kombiinstrument, im Mitteltei l der
Instrumententafel und an den Außenspiegeln informieren den Fahr er über
den Status der verschiedenen Systeme des Fahrzeugs.
Warn- und Kontrollleuchten im Kombiinstrument
Warnleuchten
Warnleuchte für Bremssystem*1
( S.313)
Warnleuchte für hohe Kühlmittel-
temperatur*2 ( S.313)
Warnleuchte für Ladesystem*2
( S.313)
Warnleuchte für niedrigen
Motoröldruck*2 ( S.314)
Störungsanzeigeleuchte*1
( S.314)
SRS-Warnleuchte*1 ( S.314)
ABS-Warnleuchte*1 ( S.314)
Warnleuchte für Pedalfehlbetäti-
gung*2 ( S.315)
(Rot)
Warnleuchte für elektrische Ser-
volenkung*1 ( S.315)
(Gelb)
Warnleuchte für elektrische Ser-
volenkung*1 ( S.315)