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Fahrhinweise
Funktionsbeschränkungen
Der Frontalkollisions-
Vermeidungsassistent (FCA) erfasst
Fahrzeuge oder Fußgänger vor
Ihnen mithilfe von Radarsignalen
und Kameraerkennung und dient
dazu, Sie vor einer bevorstehenden
Kollision zu warnen und, falls nötig,
eine Notbremsung durchzuführen.
In bestimmten Situationen sind
Radarsensor oder Kamera
möglicherweise nicht in der Lage, vor
dem eigenen Fahrzeug befindliche
Fahrzeuge oder Fußgänger zu
erkennen. In diesen Fällen
Funktioniert das FCA-System
möglicherweise nicht ordnungs-
gemäß. In den folgenden Situationen
muss der Fahrer besonders
vorsichtig sein, da die FCA-Funktion
möglicherweise eingeschränkt ist.
Erkennung von Fahrzeugen
In den folgenden Fällen kann die
Funktion des Sensors eingeschränkt
sein:
Radarsensor oder Kamera sind
durch Fremdkörper bzw.
Fremdpartikel blockiert.
Die Kameralinse ist verschmutzt
oder der Betrieb der Kamera wird
durch eine getönte, mit Folie
überklebte oder beschichtete
Windschutzscheibe, eine
Beschädigung der Kameralinse
oder der Windschutzscheibe oder
durch an der Windschutzscheibe
anhaftende Fremdkörper
(Aufkleber, Insekten usw.)
beeinträchtigt.
Schlechte Witterungsbedingungen
wie z.B. Starkregen oder dichter
Schneefall beschränken das
Sichtfeld von Radarsensor bzw.
Kamera.
Es gibt elektromagnetische
Störungen.
Das Radarsignal wird falsch
reflektiert.
Die Erkennungsfunktion von
Radar/Kamera ist begrenzt. Das vorausfahrende Fahrzeug ist
zu klein, um erkannt zu werden.
(z.B. ein Motorrad oder ein Fahrrad
etc.).
Das vorausfahrende Fahrzeug hat
Übergröße oder zieht einen
Anhänger, der zu groß ist, um von
dem Kamera-Erkennungssystem
erkannt zu werden. (z.B. ein
Traktoranhänger etc.)
Das Sichtfeld des Fahrers ist
unvorteilhaft ausgeleuchtet (z.B.
zu dunkel oder zu intensive
Reflektion oder Einschränkung des
Sichtfelds durch Schwarzlicht).
Das vorausfahrende Fahrzeug
fährt im Dunkeln ohne
Schlusslicht.
Die Umgebungshelligkeit ver-
ändert sich drastisch, zum Beispiel
beim Erreichen/Verlassen von
Tunneln.
Wenn sich das Licht einer
Straßenlaterne oder eines
entgegenkommenden Fahrzeugs
auf der nassen Fahrbahn oder in
einer Pfütze spiegelt.
Die Sicht nach vorn ist
beeinträchtigt, weil die Sonne
blendet.
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Fahrhinweise
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Die Frontscheibe ist beschlagen;
die Straße ist nicht klar zu
erkennen.
Das vorausfahrende Fahrzeug
führt unberechenbare Fahr-
manöver aus.
Das Fahrzeug fährt auf
unbefestigtem oder unebenem
Untergrund bzw. auf Straßen mit
plötzlichen Steigungsänderungen.
Das Fahrzeug wird in der Nähe von
Bereichen mit hohem
Metallaufkommen wie z.B. einer
Baustelle oder entlang von
Schienen gefahren.
Das Fahrzeug fährt in einem
Gebäude (Tiefgarage etc.).
Der schlechte Straßenzustand
verursacht starke Fahrzeugvibra-
tionen beim Fahren.
Das Überfahren von
Bodenschwellen wirkt sich
kurzzeitig auf die
Sensorerkennung aus.
Das voraus befindliche Fahrzeug
bewegt sich quer zur
Fahrtrichtung.
Das voraus befindliche Fahrzeug
steht quer zur Fahrtrichtung. Das voraus befindliche Fahrzeug
fährt auf Ihr Fahrzeug zu oder setzt
zurück.
Sie und das vorausfahrende
Fahrzeug durchfahren einen
Kreisverkehr.
Fahrt durch eine Kurve
In Kurven wird die Leistung des
Frontalkollisions-
Vermeidungsassistenten
möglicherweise eingeschränkt.
Außerdem besteht die Möglichkeit,
dass das Frontkamera- bzw.
Radarsensor-Erkennungssystem in
einer Kurve ein vorausfahrendes
Fahrzeug bzw. einen Fußgänger vor
dem Fahrzeug nicht erkennt.
Dadurch kann es vorkommen, dass
trotz Erfordernis kein Alarm und
Bremsvorgang ausgelöst wird.
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Fahrhinweise
Achten Sie während der Fahrt stets
auf die Straßen- und
Fahrbedingungen und betätigen Sie
ggf. das Bremspedal, um Ihre
Fahrgeschwindigkeit zu verringern
und so einen ausreichenden
Sicherheitsabstand einzuhalten.
In Kurven erkennt der
Frontalkollisions-
Vermeidungsassistent
möglicherweise Fahrzeuge bzw.
Fußgänger auf der Nebenspur oder
außerhalb der Spur.
Falls das passiert, kann es
vorkommen, dass das System den
Fahrer warnt und einen
Bremsvorgang durchführt, obwohl
dies nicht notwendig wäre.
Achten Sie während der Fahrt stets
auf die Straßen- und
Fahrbedingungen. Fahrt an Steigungen/Gefällen
An Steigungen und Gefällen wird die
Leistung des Frontalkollisions-
Vermeidungsassistenten
möglicherweise eingeschränkt. Das
Frontkamera- bzw.
Frontradarsensor-
Erkennungssystem kann ein
vorausfahrendes Fahrzeug bzw.
einen Fußgänger vor dem Fahrzeug
u.U. nicht erkennen.
Dadurch kann es vorkommen, dass
fälschlicherweise ein Alarm und
Bremsvorgang ausgelöst wird oder
aber kein Alarm und Bremsvorgang
ausgelöst wird, obwohl dies
erforderlich wäre.
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Fahrhinweise
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Wenn das System das
vorausfahrende Fahrzeug bzw. den
vor dem Fahrzeug befindlichen
Fußgänger beim Passieren der
Kuppe plötzlich erkennt, wird die
Geschwindigkeit möglicherweise
abrupt gedrosselt.
Schauen Sie beim Fahren an
Steigungen und Gefällen stets nach
vorne und betätigen Sie ggf. das
Bremspedal, um Ihre
Fahrgeschwindigkeit zu drosseln
und einen ausreichenden
Sicherheitsabstand einzuhalten.- Fahrspurwechsel
Wenn ein Fahrzeug vor Ihnen die
Spur wechselt, erkennt das FCA-
System das Fahrzeug möglicher-
weise nicht sofort. Dies gilt
insbesondere bei plötzlichem
Fahrspurwechsel. In diesem Fall
müssen Sie einen ausreichenden
Sicherheitsabstand einhalten und
ggf. das Bremspedal treten, um die
Fahrgeschwindigkeit zu drosseln
und eine Kollision zu vermeiden.Wenn im Stop-and-go-Verkehr ein
Fahrzeug, das vor Ihnen angehalten
hat, die Fahrspur verlässt, kann es
vorkommen, dass das FCA-System
das nächste Fahrzeug vor Ihnen
nicht sofort erkennt. In diesem Fall
müssen Sie einen ausreichenden
Sicherheitsabstand einhalten und
ggf. das Bremspedal treten, um die
Fahrgeschwindigkeit zu drosseln
und eine Kollision zu vermeiden.
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Fahrhinweise
- Fahrzeugerkennung
Wenn die Ladung des voraus-
fahrenden Fahrzeugs über das Heck
hinausragt oder das vorausfahrende
Fahrzeug eine höhere Bodenfreiheit
hat, ist besondere Vorsicht geboten.
Das FCA-System ist möglicherweise
nicht in der Lage, die über das
Fahrzeug hinausragende Ladung zu
erkennen. In diesem Fall müssen Sie
einen ausreichenden Sicherheits-
abstand zu der hinausragenden
Ladung einhalten und ggf. das
Bremspedal treten, um die
Fahrgeschwindigkeit zu drosseln
und eine Kollision zu vermeiden.
Fußgängererkennung
In den folgenden Fällen kann die
Funktion des Sensors eingeschränkt
sein:
Der Fußgänger wird nicht
vollständig vom Kamera-
Erkennungssystem erkannt (z.B.
durch schräge oder gebeugte
Körperhaltung).
Der Fußgänger bewegt sich sehr
schnell oder taucht sehr plötzlich
im Erfassungsbereich der Kamera
auf.
Der Fußgänger trägt Kleidung, die
sich kaum vom Hintergrund
abhebt, sodass die Kamera diesen
schlechter erkennen kann.
Es zu hell (z.B. bei Fahren in
hellem bzw. grellem Sonnenlicht)
oder zu dunkel (z.B. beim Befahren
einer Landstraße im Dunkeln).
Der Fußgänger lässt sich nur
schwer von Objekten in der
Umgebung unterscheiden (z.B. bei
einer großen Gruppe von Fuß-
gängern bzw. einer großen
Menschenansammlung).
Es gibt einen Gegenstand, dessen
Struktur einer Person ähnelt. Der Fußgänger ist klein.
Die Beweglichkeit des Fußgängers
ist eingeschränkt.
Die Sensorerkennung ist begrenzt.
Der Radarsensor oder die Kamera
ist verdeckt oder verschmutzt.
Das Sichtfeld des Radarsensors
oder der Kamera ist durch
Starkregen, Schneefall etc.
eingeschränkt.
Wenn sich das Licht einer
Straßenlaterne oder eines
entgegenkommenden Fahrzeugs
auf der nassen Fahrbahn oder in
einer Pfütze spiegelt.
Die Sicht nach vorn ist
beeinträchtigt, weil die Sonne
blendet.
Die Frontscheibe ist beschlagen;
die Straße ist nicht klar zu
erkennen.
Der schlechte Straßenzustand
verursacht starke Fahrzeugvibra-
tionen beim Fahren.
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Fahrhinweise
5
Informationen
In einigen Fällen kann das FCA-
System aufgrund von elektro-
magnetischen Störeinflüssen
deaktiviert werden.
i
Verwenden Sie den
Frontalkollisions-
Vermeidungsassistenten
(FCA) nicht, wenn Sie ein
anderes Fahrzeug
abschleppen. Wenn beim
Abschleppen die Bremsen
betätigt werden, kann dies die
Sicherheit Ihres Fahrzeugs
bzw. des abgeschleppten
Fahrzeugs beeinträchtigen.
Achten Sie besonders auf
vorausfahrende Fahrzeuge,
deren Ladung über das Heck
hinausragt oder die eine
höhere Bodenfreiheit haben.
Der Radarsensor und die
Kamera des FCA-Systems
sind darauf ausgelegt, Fahr-
zeuge bzw. Fußgänger zu
erkennen, die sich vor Ihnen
befinden. Das Erkennen von
Fahrrädern, Motorrädern oder
kleineren Objekten mit
Rädern, wie z.B. Koffern,
Einkaufswagen oder Kinder-
wagen ist nicht vorgesehen.
VORSICHTVersuchen Sie niemals, die
Funktion des FCA-Systems zu
testen. Andernfalls
besteht die Gefahr schwerer
Verletzungen sowie Lebens-
gefahr.
Falls der vordere Stoßfänger,
die Windschutzscheibe oder
die Kamera ausgetauscht
oder repariert wurden,
empfehlen wir Ihnen, Ihr
Fahrzeug zwecks
Überprüfung in eine
HYUNDAI-Vertragswerkstatt
zu bringen.
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Fahrhinweise
Der Spurhalteassistent (LKA)
erkennt die Fahrbahnmarkierungen
auf der Straße mithilfe der Kamera
an der Windschutzscheibe und hilft
dem Fahrer mittels
Lenkunterstützung dabei, das
Fahrzeug in der Spur zu halten.
Wenn das System erkennt, dass das
Fahrzeug seine Fahrspur verlässt,
warnt es den Fahrer visuell und
akustisch. Gleichzeitig lenkt es
geringfügig gegen, um zu
verhindern, dass das Fahrzeug die
Fahrspur verlässt.
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)
OOS057033
Der Spurhalteassistent (LKA)
stellt lediglich eine
Komfortfunktion dar und ist
kein Ersatz für sicheres
Fahrverhalten. Es liegt in der
Verantwortung des Fahrers,
stets das Umfeld im Auge zu
behalten und das Fahrzeug zu
lenken.
VORSICHT
Beachten Sie bei Verwendung
des Spurhalteassistenten (LKA)
die folgenden
Sicherheitshinweise:
Führen Sie keine abrupten
Lenkbewegungen durch,
während das System in die
Lenkung eingreift.
VORSICHT
Der LKA hilft durch Eingreifen
in die Lenkung dabei, zu
verhindern, dass der Fahrer
unbeabsichtigt die Fahrspur
verlässt. Dennoch darf sich
der Fahrer nicht allein auf das
System verlassen. Vielmehr
muss er sich stets selbst auf
das Lenkrad und das Halten
der Spur konzentrieren.
Der Betrieb des LKA kann
abhängig von den Straßen-
und Umgebungsbedingungen
beendet werden oder es kann
vorkommen, dass das System
nicht korrekt funktioniert.
Fahren Sie stets vorsichtig.
Vermeiden Sie ein
vorübergehendes
Demontieren der LKA-Kamera
zwecks Tönen der Scheiben
oder Anbringung von Folien
und Zubehör.
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Fahrhinweise
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Für den Fall, dass Sie die
Kamera zerlegen und wieder
zusammenbauen, empfehlen
wir, das Fahrzeug zwecks
Überprüfung und Kalibrierung
des Systems in eine HYUNDAI
Vertragswerkstatt zu bringen.
Falls Sie Windschutzscheibe,
LKA-Kamera oder Teile, die
mit dem Lenkrad
zusammenhängen,
austauschen, empfehlen wir
Ihnen, Ihr Fahrzeug zwecks
Überprüfung der Kalibrierung
in eine HYUNDAI-
Vertragswerkstatt zu bringen.
Das System erfasst die
Fahrspurmarkierungen mit
einer Kamera und greift
basierend auf den erhaltenen
Daten in die Lenkung ein.
Falls die
Fahrbahnmarkierungen
schwer zu erkennen sind,
funktioniert das System
möglicherweise nicht
ordnungsgemäß.
Siehe auch "Funktions-
beschränkungen".
Entfernen bzw. beschädigen
Sie keine Teile, die mit dem
LKA zusammenhängen.
Bei zu laut eingestellter
Audioanlage hören Sie
möglicherweise den Warnton
des LKA nicht.
Legen Sie keine
reflektierenden Gegenstände
(Spiegel, weißes Papier etc.)
auf dem Armaturenbrett ab.
Reflektiertes Sonnenlicht
kann die Systemfunktion
stören.
Wenn Gegenstände am
Lenkrad befestigt sind, erfolgt
möglicherweise kein Eingriff
in die Lenkung und keine
Warnung beim freihändigen
Fahren.
Bei zu laut eingestellter
Audioanlage hören Sie
möglicherweise den Warnton
des LKA nicht.
Während der Ausgabe von
anderen Warntönen wie
beispielsweise der
Sicherheitsgurtwarnung, die
eine höhere Priorität als das
LKA-Alarmsystem haben,
wird unter Umständen kein
LKA-Warnton ausgegeben.
Wenn Sie nach dem Ertönen
und der Anzeige des Alarms
für das Loslassen des
Lenkrads weiterhin freihändig
fahren, wird die durch das
System bereitgestellte
Lenkunterstützung gestoppt.
Wenn Sie das Lenkrad
anschließend wieder
ergreifen, nimmt das System
seinen ursprünglichen
Betrieb wieder auf.
Bei hoher Fahrgeschwindigkeit
reicht das als Unterstützung
bereitgestellte Lenkmoment
nicht aus, um das Fahrzeug in
der Spur zu halten. In diesem
Fall kann das Fahrzeug die
Fahrspur verlassen. Achten Sie
bei der Verwendung des LKA
stets auf die geltende
Geschwindigkeitsbegrenzun.