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1031-3. Notfallhilfe
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Sicherheitshinweise
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2.4. Bestimmungen für die Datenverarbeitung
2.4.1.
Das 112-basierte, bordeigene eCall-Fahrzeugsys-
tem ist so konzipiert, dass die im Systemspeicher
vorgehaltenen Daten erst dann außerhalb des Sys-
tems verfügbar sind, wenn ein eCall ausgelöst wird.
O
2.4.2.
Das 112-basierte, bordeigene eCall-Fahrzeugsys-
tem ist so konzipiert, dass es nicht nachverfolgbar
ist und im normalen Betriebszustand keine perma-
nente Verfolgung stattfindet.
O
2.4.3.
Das 112-basierte, bordeigene eCall-Fahrzeugsys-
tem ist so konzipiert, dass die Daten im systeminter-
nen Speicher automatisch und kontinuierlich
entfernt werden.
O
2.4.3.1.
Die Fahrzeugpositionsdaten werden kontinuierlich
im internen Speicher des Systems überschrieben
um sicherzustellen, dass immer nur die jeweils letz-
ten drei aktuellen Standorte des Fahrzeugs gespei-
chert werden, die für das normale Funktionieren des
Systems erforderlich sind.
O
2.4.3.2.
Ein Protokoll der Aktivitätsdaten im 112-basierten,
bordeigenen eCall-Fahrzeugsystem wird nur so
lange vorgehalten, wie es für die Abwicklung von
eCall-Rufen erforderlich ist. In keinem Fall werden
die Daten länger als 13 Stunden ab dem Moment
der Aktivierung des eCalls gespeichert.
O
Durchführungsbestimmung Anhang 1 TEIL 3 AnwenderinformationenKonformität
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1041-3. Notfallhilfe
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2.5. Modalitäten für die Ausübung der Rechte des Datensubjekts
2.5.1.
Das Datensubjekt (der Fahrzeughalter) hat das
Recht, auf die Daten zuzugreifen und ggf. eine
Berichtigung, Löschung oder Blockierung der ihn
betreffenden Daten anzufordern, deren Verarbei-
tung nicht den Bestimmungen der Richtlinie 95/46/
EG entspricht. Dritte, denen die Daten bereitgestellt
wurden, müssen über eine solche Berichtigung,
Löschung oder Blockierung, die in Übereinstim-
mung mit dieser Richtlinie durchgeführt wurde,
benachrichtigt werden, sofern dies nicht unmöglich
ist und kein unverhältnismäßig hoher Aufwand
damit verbunden ist.
O
2.5.2.
Das Datensubjekt hat das Recht, Beschwerde bei
der zuständigen Datenschutzbehörde einzulegen,
wenn er oder sie der Ansicht ist, dass durch die Ver-
arbeitung seiner/ihrer personenbezogenen Daten
seine/ihre Rechte verletzt wurden.
O
2.5.3.
Wenden Sie sich an den Service, der für die Bear-
beitung von Zugriffsanfragen (sofern zutreffend) ver-
antwortlich ist: S. 106
O
Durchführungsbestimmung Anhang 1 TEIL 3 AnwenderinformationenKonformität
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1051-3. Notfallhilfe
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Sicherheitshinweise
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3. INFORMATIONEN ÜBER DIENSTE UND MEHRWERTDIENSTE (SOFERN
ZUTREFFEND) VON DRITTANBIETERN
3.1.Beschreibung der Bedienung und der Funktionen
des TPS-Systems/Mehrwertdienstes S. 100
3.2.
Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten
über das TPS-System/andere Mehrwertdienste
muss den geltenden Datenschutzbestimmungen
entsprechen, die in den Richtlinien 95/46/EG und
2002/58/EG definiert sind.
O
3.2.1.
Rechtliche Grundlage für die Nutzung des TPS-Sys-
tems und/oder von Mehrwertdiensten und für die
Verarbeitung von Daten über dieses System/diese
Dienste
Datenschutz-
Grundverord-
nung der
Europäi-
schen Union
3.3.
Das TPS-System und/oder andere Mehrwertdienste
darf/dürfen personenbezogene Daten nur nach
einer ausdrücklichen Zustimmung des Datensub-
jekts (Fahrzeughalter) verarbeiten.
O
3.4.
Modalitäten für die Datenverarbeitung über das
TPS-System und/oder andere Mehrwertdienste, ein-
schließlich benötigter zusätzlicher Informationen im
Hinblick auf Rückverfolgbarkeit, Nachverfolgung
und Verarbeitung von personenbezogenen Daten
S. 100
3.5.
Der Halter eines Fahrzeugs, das neben dem 112-
basierten, bordeigenen eCall-Fahrzeugsystem ein
TPS eCall-System und/oder andere Mehrwert-
dienste besitzt, hat das Recht zu wählen, ob das
112-basierte, bordeigene eCall-Fahrzeugsystem
oder das TPS eCall-System und andere Mehrwert-
dienste verwendet werden sollen.
O
3.5.1.Kontaktdetails für die Bearbeitung von Anfragen zur
Deaktivierung des TPS eCall-Systems n.v.
Durchführungsbestimmung Anhang 1 TEIL 3 AnwenderinformationenKonformität
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1071-3. Notfallhilfe
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■ Zertifizierung für eCall
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1081-3. Notfallhilfe
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