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1-3. Notfallhilfe
Sicherheitshinweise
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eCall1, 2
Mikrofon
Ta s t e “ S O S ”*
Kontrollleuchten
Lautsprecher
*: Diese Taste dient der Kommunikation
mit dem eCall-Systembetreiber.
Andere SOS-Tasten in anderen Syste-
men eines Fahrzeugs stehen nicht mit
dem Gerät im Zusammenhang und
sind nicht für die Kommunikation mit
dem eCall-Systembetreiber gedacht.
1: Je nach Ausstattung
2: Funktioniert in Gebieten mit eCall-Abdeckung. Der Name des Systems ist in Abhängigkeit vom Land unterschiedlich.
eCall ist ein Telematikdienst, der anhand von GNSS-Daten (Global Navi-
gation Satellite System) und integrierter Mobilfunktechnologie die
Durchführung folgender Notrufe ermöglicht: Automatische Notrufe
(Automatische Unfallbenachrichtigung) und manuelle Notrufe (durch
einen Druck auf die “SOS”-Taste). Dieser Dienst ist laut EU-Bestimmun-
gen vorgeschrieben.
Systemkomponenten
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981-3. Notfallhilfe
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■Automatische Notrufe
Wenn sich ein Airbag entfaltet, ruft das System automatisch die eCall-Leit-
stelle an.* Der zuständige Mitarbeiter in der Leitstelle empfängt verschie-
dene Informationen, wie z.B. die Position des Fahrzeugs, den Zeitpunkt
des Vorfalls und die VIN des Fahrzeugs. Zudem versucht er, mit den Fahr-
zeuginsassen zu sprechen, um die Situation einzuschätzen. Wenn die
Insassen nicht antworten, behandelt der Mitarbeiter den Anruf automatisch
als Notruf und kontaktiert die nächstgelegene Notdienststelle (Notruf 112),
um die Situation zu beschreiben und die Helfer zum Fahrzeugstandort zu
entsenden.
*: In manchen Fällen kann der Anruf nicht getätigt werden. ( S. 113)
■Manuelle Notrufe
Drücken Sie bei einem Notfall die
Taste “SOS”, um die eCall-Leit-
stelle anzurufen.* Der zuständige
Mitarbeiter in der Notrufzentrale
bestimmt den Standort Ihres Fahr-
zeugs, bewertet die Situation und
entsendet die erforderlichen Ein-
satzkräfte.
Stellen Sie sicher, dass Sie vor
dem Drücken der Taste “SOS” die
Abdeckung öffnen.
Wenn Sie die Taste “SOS” versehentlich drücken, erklären Sie dem Mitarbeiter,
dass kein Notfall vorliegt.
*: In manchen Fällen kann der Anruf nicht getätigt werden. ( S. 113)
Dienst für Benachrichtigungen im Notfall
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991-3. Notfallhilfe
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Sicherheitshinweise
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Wenn der Startschalter auf ON gestellt wird, leuchtet zunächst die rote Kont-
rollleuchte 10 Sekunden. Anschließend l euchtet die grüne Kontrollleuchte um
anzugeben, dass das System aktiviert ist. Die Kontrollleuchten geben Fol-
gendes an:
● Wenn die grüne Kontrollleuchte leuchtet und eingeschaltet bleibt, ist das
System aktiviert.
● Wenn die grüne Kontrollleuchte zweimal pro Sekunde blinkt, wird derzeit
ein automatischer oder manueller Notruf durchgeführt.
● Wenn keine Kontrollleuchte leuchtet, ist das System nicht aktiviert.
● Wenn die rote Kontrollleuchte zu einem anderen Zeitpunkt als direkt nach
dem Einschalten des Startschalters (durch Drehen auf ON) aufleuchtet,
weist das System unter Umständen eine Störung auf oder die Pufferbatte-
rie ist leer.
● Wenn die rote Kontrollleuchte während eines Notrufs ca. 30 Sekunden
lang blinkt, wurde der Anruf getrennt oder das Mobilfunksignal ist
schwach.
Die Lebensdauer der Pufferbatterie beträgt maximal 3 Jahre.
■ Informationen zu Free/Open Source Software
● Dieses Produkt umfasst Free/Open Source Software (FOSS).
Die Lizenzinformationen und/oder der Quellcode der FOSS werden/wird unter der
folgenden URL bereitgestellt.
https://www.denso.com/global/en/ opensource/dcm/toyota/
Kontrollleuchten
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1001-3. Notfallhilfe
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■Datenverarbeitungsfluss
Kunde aktiviert den Dienst im Toyota-Kundenportal und akzeptiert die Ser-
vicebedingungen gemäß DSGVO.
Server aktiviert den Dienst im DCM und definiert, welche Fahrzeugdaten
erfasst werden sollen.
Die definierten Fahrzeugdaten werden vom DCM erfasst.
Daten werden mit dem Server ausgetauscht.
Daten werden auf dem Server gespeichert.
Daten werden im Server verarbeitet, um den Dienst zu erbringen.
Verarbeitete Daten werden dem Kunden angezeigt.
Eine Liste der berechtigten Dienste finden Sie im Toyota-Kundenportal.
Systemüberblick des Mehrwertdienstes
Server
DCM
SpeicherungVerarbeitung
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Sicherheitshinweise
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Durchführungsbestimmung
Durchführungsbestimmung Anhang 1 TEIL 3 AnwenderinformationenKonformität
1. BESCHREIBUNG DES BORDEIGENEN ECALL-SYSTEMS IN FAHRZEUGEN
1.1.
Überblick über das auf dem 112-Notruf basierenden
bordeigenen Systems, die Bedienung und die Funk-
tionen
O
1.2.
Der 112-basierte eCall-Dienst ist eine öffentliche
Dienstleistung von allgemeinem Interesse, die kos-
tenlos genutzt werden kann.
O
1.3.
Das 112-basierte, bordeigene eCall-Fahrzeugsys-
tem wird standardmäßig aktiviert. Es wird bei einem
schweren Unfall automatisch mittels fahrzeugeige-
ner Sensoren aktiviert. Es wird auch automatisch
ausgelöst, wenn das Fahrzeug mit einem TPS-Sys-
tem ausgestattet ist, das bei einem schweren Unfall
nicht funktioniert.
O
1.4.
Das 112-basierte, bordeigene eCall-Fahrzeugsys-
tem kann bei Bedarf auch manuell aktiviert werden.
Anweisungen für die manuelle Aktivierung des Sys-
tems
O
1.5.
Bei einem kritischen Systemausfall, durch den das
112-basierte, bordeigene eCall-Fahrzeugsystem
deaktiviert wird, erhalten die Fahrzeuginsassen die
folgende Warnung
O
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2. INFORMATIONEN ZUR DATENVERARBEITUNG
2.1.
Jegliche Verarbeitung von personenbezogenen
Daten über das 112-basierte, bordeigene eCall-
Fahrzeugsystem muss in Übereinstimmung mit den
Bestimmungen für den Schutz personengebundener
Daten gemäß Richtlinie 95/46/EC und 2002/58/EG
erfolgen und muss auf einer Notwendigkeit basieren,
die wesentlichen Interessen der betreffenden Perso-
nen in Übereinstimmung mit Artikel 7(d) der Richtli-
nie 95/46/EG zu schützen.
O
2.2.
Die Verarbeitung solcher Daten ist streng auf den
Zweck der Abwicklung von eCall-Fällen über die
zentrale europäische Notrufnummer 112
beschränkt.
O
2.3. Arten von Daten und ihre Empfänger
2.3.1.
Das 112-basierte, bordeigene eCall-Fahrzeugsys-
tem darf nur die folgenden Daten erfassen und ver-
arbeiten: Fahrzeug-Identifizierungsnummer,
Fahrzeugtyp (Personenkraftwagen oder leichtes
Nutzfahrzeug), Fahrzeugantriebsart (Benzin/Diesel/
CNG/LPG/elektrisch/Wasserstoff), letzte drei Fahr-
zeugstandorte und Fahrtrichtung, Protokolldatei der
automatischen Aktivierung des Systems und ent-
sprechender Zeitstempel
O
2.3.2.
Empfänger der vom 112-basierten, bordeigenen
eCall-Fahrzeugsystem erfassten Daten sind die
relevanten Notrufabfragestellen, die von der jeweils
zuständigen Behörde in dem Land, auf dessen Ter-
ritorium sie sich befinden, für die erste Annahme
und Bearbeitung von eCalls unter der zentralen
europäischen Notrufnummer 112 bestimmt wurden.
O
Durchführungsbestimmung Anhang 1 TEIL 3 AnwenderinformationenKonformität
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Sicherheitshinweise
C-HR_HV_OM_Europe_OM10649M
2.4. Bestimmungen für die Datenverarbeitung
2.4.1.
Das 112-basierte, bordeigene eCall-Fahrzeugsys-
tem ist so konzipiert, dass die im Systemspeicher
vorgehaltenen Daten erst dann außerhalb des Sys-
tems verfügbar sind, wenn ein eCall ausgelöst wird.
O
2.4.2.
Das 112-basierte, bordeigene eCall-Fahrzeugsys-
tem ist so konzipiert, dass es nicht nachverfolgbar
ist und im normalen Betriebszustand keine perma-
nente Verfolgung stattfindet.
O
2.4.3.
Das 112-basierte, bordeigene eCall-Fahrzeugsys-
tem ist so konzipiert, dass die Daten im systeminter-
nen Speicher automatisch und kontinuierlich
entfernt werden.
O
2.4.3.1.
Die Fahrzeugpositionsdaten werden kontinuierlich
im internen Speicher des Systems überschrieben
um sicherzustellen, dass immer nur die jeweils letz-
ten drei aktuellen Standorte des Fahrzeugs gespei-
chert werden, die für das normale Funktionieren des
Systems erforderlich sind.
O
2.4.3.2.
Ein Protokoll der Aktivitätsdaten im 112-basierten,
bordeigenen eCall-Fahrzeugsystem wird nur so
lange vorgehalten, wie es für die Abwicklung von
eCall-Rufen erforderlich ist. In keinem Fall werden
die Daten länger als 13 Stunden ab dem Moment
der Aktivierung des eCalls gespeichert.
O
Durchführungsbestimmung Anhang 1 TEIL 3 AnwenderinformationenKonformität
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2.5. Modalitäten für die Ausübung der Rechte des Datensubjekts
2.5.1.
Das Datensubjekt (der Fahrzeughalter) hat das
Recht, auf die Daten zuzugreifen und ggf. eine
Berichtigung, Löschung oder Blockierung der ihn
betreffenden Daten anzufordern, deren Verarbei-
tung nicht den Bestimmungen der Richtlinie 95/46/
EG entspricht. Dritte, denen die Daten bereitgestellt
wurden, müssen über eine solche Berichtigung,
Löschung oder Blockierung, die in Übereinstim-
mung mit dieser Richtlinie durchgeführt wurde,
benachrichtigt werden, sofern dies nicht unmöglich
ist und kein unverhältnismäßig hoher Aufwand
damit verbunden ist.
O
2.5.2.
Das Datensubjekt hat das Recht, Beschwerde bei
der zuständigen Datenschutzbehörde einzulegen,
wenn er oder sie der Ansicht ist, dass durch die Ver-
arbeitung seiner/ihrer personenbezogenen Daten
seine/ihre Rechte verletzt wurden.
O
2.5.3.
Wenden Sie sich an den Service, der für die Bear-
beitung von Zugriffsanfragen (sofern zutreffend) ver-
antwortlich ist:
S. 106
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Durchführungsbestimmung Anhang 1 TEIL 3 AnwenderinformationenKonformität