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1-1. HINWEISE
HINWEISE
siko zur Folge haben.
Toyota empfiehlt, Teile und Zubehörpro-
dukte zu verwenden, die von Toyota für
diesen Zweck freigegeben sind.
Toyota ist der richtige Ansprechpartner
für Original Toyota Teile und Zubehör,
sonstige von Toyota freigegebene Pro-
dukte sowie die dazugehörige qualifi-
zierte Beratung.
Diese Produkte wurden von Toyota auf
ihre Sicherheit und Tauglichkeit im
Funktionszusammenhang in Toyota
Fahrzeugen geprüft.
Toyota übernimmt für Original Toyota
Teile und Zubehör die Produktverant-
wortung. Andererseits kann Toyota für
nicht freigegebene Teile oder Zubehör-
produkte jeglicher Art keine Haftung
übernehmen.
Toyota kann nicht für jedes einzelne
Fremdprodukt beurteilen, ob es bei
Toyota Fahrzeugen ohne Sicherheitsri-
siko eingesetzt werden kann. Diese
Gewähr ist auch dann nicht gegeben,
wenn eine länderspezifische behördli-
che Genehmigung erteilt wurde. Solche
Prüfungen können nicht immer alle Ein-
satzbedingungen für Toyota Fahrzeuge
berücksichtigen und sind deswegen
teilweise nicht ausreichend.Im Fahrzeug sind elektronische Steuer-
geräte verbaut. Elektronische Steuer-
geräte verarbeiten Daten, die sie z. B.
von Fahrzeug-Sensoren empfangen,
selbst generieren, oder untereinander
austauschen. Einige Steuergeräte sind
für das sichere Funktionieren des Fahr-
zeugs erforderlich oder unterstützen
beim Fahren, z. B. Fahrerassistenzsy-
steme. Darüber hinaus ermöglichen
Steuergeräte Komfort- oder Infotain-
mentfunktionen.
Informationen zu gespeicherten oder
ausgetauschten Daten können vom
Hersteller des Fahrzeugs erhalten wer-
den, z. B. über eine separate Bro-
schüre.
Jedes Fahrzeug ist mit einer eindeuti-
gen Fahrzeug-Identifizierungsnummer
gekennzeichnet. Länderabhängig kann
mithilfe der Fahrzeug-Identifizierungs-
nummer, des Kennzeichens und den
entsprechenden Behörden der Fahr-
zeughalter ermittelt werden. Darüber
Teile und Zubehör
EAC-Kennzeichnung
Datenspeicher
Allgemein
Personenbezug
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hinaus gibt es weitere Möglichkeiten,
um im Fahrzeug erhobene Daten auf
den Fahrer oder Fahrzeughalter zurüc-
kzuführen, z. B. über den benutzten
Toyota Supra Connect Account.
Fahrzeugnutzer haben gemäß gelten-
dem Datenschutzrecht bestimmte
Rechte gegenüber dem Hersteller des
Fahrzeugs oder Unternehmen, die per-
sonenbezogene Daten erheben oder
verarbeiten.
Fahrzeugnutzer besitzen einen unent-
geltlichen und umfassenden Auskunfts-
anspruch gegenüber Stellen, die
personenbezogene Daten zum Fahr-
zeugnutzer speichern.
Diese Stellen können sein:
• Hersteller des Fahrzeugs.
• Alle Toyota-Vertragshändler bzw.
Toyota-Vertragswerkstätten.
• Alle verlässlichen Werkstätten oder
andere qualifizierte Fachwerkstätte.
• Serviceprovider.
Fahrzeugnutzer dürfen Auskunft dar-
über verlangen, welche personenbezo-
genen Daten gespeichert wurden, zu
welchem Zweck die Daten verwendet
werden und woher die Daten stammen.
Zum Erlangen dieser Auskunft wird ein
Halter- oder Nutzungsnachweis benö-
tigt.
Der Auskunftanspruch umfasst auch
Informationen bezüglich Daten, die an
andere Unternehmen oder Stellen
übermittelt wurden.
Die Webseite des Herstellers des Fahr-
zeugs enthält die jeweils anwendbaren
Datenschutzhinweise. In diesen Daten-
schutzhinweisen sind Informationen
zum Recht auf Löschung oder Berichti-gung von Daten enthalten. Der Herstel-
ler des Fahrzeugs stellt auf der
Webseite auch seine Kontaktdaten und
die des Datenschutzbeauftragten
bereit.
Der Fahrzeughalter kann bei einem
Toyota-Vertragshändler bzw. einer
Toyota-Vertragswerkstatt oder einer
anderen verlässlichen Werkstatt gege-
benenfalls gegen Entgelt die im Fahr-
zeug gespeicherten Daten auslesen
lassen.
Das Auslesen der Fahrzeugdaten
erfolgt über die gesetzlich vorgeschrie-
bene Steckdose für On-Board-Dia-
gnose OBD im Fahrzeug.
Der Hersteller des Fahrzeugs ist im
Rahmen des geltenden Rechts dazu
verpflichtet, bei ihm gespeicherte Daten
den Behörden bereitzustellen. Diese
Bereitstellung von Daten im erforderli-
chen Umfang erfolgt im Einzelfall, z. B.
zur Aufklärung einer Straftat.
Staatliche Stellen sind im Rahmen des
geltenden Rechts dazu befugt, im Ein-
zelfall selbst Daten aus dem Fahrzeug
auszulesen. Informationen können
unter anderem aus dem Airbag-Steuer-
gerät ausgelesen werden, z. B. um
einen Unfall aufzuklären.
Zum Betrieb des Fahrzeugs verarbei-
ten Steuergeräte Daten.
Dazu gehören zum Beispiel:
• Statusmeldungen des Fahrzeugs
und dessen Einzelkomponenten, z.
B. Raddrehzahl, Radgeschwindig-
Datenschutzrechte
Gesetzliche Anforderungen
zur Offenlegung von Daten
Betriebsdaten im Fahrzeug
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HINWEISE
keit, Bewegungsverzögerung, Quer-
beschleunigung, Anzeige
geschlossener Sicherheitsgurte.
• Umgebungszustände, z. B. Tempe-
ratur, Signale des Regensensors.
Die verarbeiteten Daten werden nur im
Fahrzeug selbst verarbeitet und sind in
der Regel flüchtig. Die Daten werden
nicht über die Betriebszeit hinaus
gespeichert.
Elektronische Bauteile, z. B. Steuerge-
räte und Fahrzeugschlüssel, enthalten
Komponenten zur Speicherung techni-
scher Informationen. Es können Infor-
mationen über Fahrzeugzustand,
Bauteilbeanspruchung, Wartungsbe-
darfe, Ereignisse oder Fehler temporär
oder dauerhaft gespeichert werden.
Diese Informationen dokumentieren im
Allgemeinen den Zustand eines Bau-
teils, eines Moduls, eines Systems oder
der Umgebung, z. B.:
• Betriebszustände von Systemkom-
ponenten, z. B. Füllstände, Reifen-
fülldruck, Batteriestatus.
• Fehlfunktionen und Defekte in wich-
tigen Systemkomponenten, z. B.
Licht und Bremsen.
• Reaktionen des Fahrzeugs in spezi-
ellen Fahrsituationen, z. B. Auslösen
eines Airbags, Einsetzen der
Fahrstabilitätsregelsysteme.
• Informationen zu fahrzeugschädi-
genden Ereignissen.
Die Daten sind für die Erbringung der
Steuergerätefunktionen notwendig.
Darüber hinaus dienen sie der Erken-
nung und Behebung von Fehlfunktio-
nen sowie der Optimierung von
Fahrzeugfunktionen durch den Herstel-
ler des Fahrzeugs.
Der Großteil dieser Daten ist flüchtig
und wird nur im Fahrzeug selbst verar-beitet. Nur ein geringer Teil der Daten
wird anlassbezogen in Ereignis- oder
Fehlerspeichern abgelegt.
Wenn Serviceleistungen in Anspruch
genommen werden, z. B. Reparaturen,
Serviceprozesse, Garantiefälle und
Qualitätssicherungsmaßnahmen, kön-
nen diese technischen Informationen
zusammen mit der Fahrzeug-Identifi-
zierungsnummer aus dem Fahrzeug
ausgelesen werden.
Weitere Informationen können bei
einem Toyota-Vertragshändler bzw.
einer Toyota-Vertragswerkstatt oder
einer anderen verlässlichen Werkstatt
ausgelesen werden. Das Auslesen der
Daten erfolgt über die gesetzlich vorge-
schriebene Steckdose für
On-Board-Diagnose (OBD) im Fahr-
zeug.
Die Daten werden von den jeweiligen
Stellen des Servicenetzes erhoben,
verarbeitet und genutzt. Die Daten
dokumentieren technische Zustände
des Fahrzeugs, helfen bei der Fehler-
findung, der Einhaltung von Gewährlei-
stungsverpflichtungen und bei der
Qualitätsverbesserung.
Darüber hinaus hat der Hersteller Pro-
duktbeobachtungspflichten aus dem
Produkthaftungsrecht. Zur Erfüllung
dieser Pflichten benötigt der Hersteller
des Fahrzeugs technische Daten aus
dem Fahrzeug. Die Daten aus dem
Fahrzeug können auch dazu genutzt
werden, Ansprüche des Kunden auf
Gewährleistung und Garantie zu prü-
fen.
Fehler- und Ereignisspeicher im Fahr-
zeug können im Rahmen von Repara-
tur oder Servicearbeiten bei einem
Toyota-Vertragshändler bzw. einer
Toyota-Vertragswerkstatt oder einer
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anderen verlässlichen Werkstatt zurüc-
kgesetzt werden.
Je nach Ausstattung können Komfor-
teinstellungen und Individualisierungen
im Fahrzeug gespeichert und jederzeit
geändert oder zurückgesetzt werden.
Dazu gehören z. B.:
• Einstellung der Sitzposition.
• Fahrwerks- und Klimatisierungsein-
stellungen.
Daten können ggf. in das Entertain-
ment- und Kommunikationssystem des
Fahrzeugs eingebracht werden, z. B.
über ein Smartphone.
Dazu gehören in Abhängigkeit von der
jeweiligen Ausstattung:
• Multimediadaten, wie Musik, Filme
oder Fotos zur Wiedergabe in einem
integrierten Multimediasystem.
• Adressbuchdaten zur Nutzung in
Verbindung mit einer integrierten
Freisprecheinrichtung oder einem
integrierten Navigationssystem.
• Eingegebene Navigationsziele.
• Daten über die Nutzung von Inter-
netdiensten.
Diese Daten können lokal im Fahrzeug
gespeichert werden, oder sie befinden
sich auf einem Gerät, das mit dem
Fahrzeug verbunden wurde, z. B.
Smartphone, USB-Stick, MP3-Player.
Wenn eine Speicherung dieser Daten
im Fahrzeug erfolgt, können diese
jederzeit gelöscht werden.
Eine Übermittlung dieser Daten an
Dritte erfolgt ausschließlich auf persön-lichen Wunsch im Rahmen der Nutzung
von Online-Diensten. Die Übermittlung
ist abhängig von den gewählten Ein-
stellungen bei der Nutzung der Dienste.
Je nach Ausstattung können mit dem
Fahrzeug verbundene mobile Endge-
räte, z. B. Smartphones, über die
Bedienelemente des Fahrzeugs
gesteuert werden.
Dabei können Bild und Ton des mobilen
Endgeräts über das Multimediasystem
ausgegeben werden. Gleichzeitig wer-
den an das mobile Endgerät bestimmte
Informationen übertragen. Abhängig
von der Art der Einbindung gehören
dazu z. B. Positionsdaten und weitere
allgemeine Fahrzeuginformationen.
Das ermöglicht die optimale Nutzung
ausgewählter Apps, z. B. Navigation
oder Musikwiedergabe.
Eine weitere Interaktion zwischen
mobilem Endgerät und Fahrzeug, z. B.
ein aktiver Zugriff auf Fahrzeugdaten,
erfolgt nicht.
Die Art der weiteren Datenverarbeitung
wird durch den Anbieter der jeweils ver-
wendeten App bestimmt. Der Umfang
der möglichen Einstellungen hängt von
der jeweiligen App und dem Betriebssy-
stem des mobilen Endgeräts ab.
Verfügt das Fahrzeug über eine Funk-
netzanbindung, ermöglicht diese den
Austausch von Daten zwischen dem
Fahrzeug und weiteren Systemen. Die
Funknetzanbindung wird durch eine
Dateneingabe und Daten-
übertragung ins Fahrzeug
Allgemein
Einbindung mobiler Endgeräte
Dienste
Allgemein
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1-1. HINWEISE
HINWEISE
fahrzeugeigene Sende- und Empfangs-
einheit oder über persönlich einge-
brachte mobile Endgeräte ermöglicht,
z. B. Smartphones. Über diese Funk-
netzanbindung können sogenannte
Online-Funktionen genutzt werden.
Dazu zählen Online-Dienste und Apps,
die durch den Hersteller des Fahrzeugs
oder durch andere Anbieter bereitge-
stellt werden.
Bei Online-Diensten des Herstellers
des Fahrzeugs werden die jeweiligen
Funktionen an geeigneter Stelle
beschrieben, z. B. Betriebsanleitung,
Webseite des Herstellers. Dort werden
auch die relevanten datenschutzrechtli-
chen Informationen gegeben. Zur
Erbringung von Online-Diensten kön-
nen personenbezogene Daten verwen-
det werden. Der Datenaustausch
erfolgt über eine sichere Verbindung, z.
B. mit den dafür vorgesehenen
IT-Systemen des Herstellers des Fahr-
zeugs.
Eine über die Bereitstellung von Dien-
sten hinausgehende Erhebung, Verar-
beitung und Nutzung
personenbezogener Daten erfolgt aus-
schließlich auf Basis einer gesetzlichen
Erlaubnis, einer vertraglichen Abrede
oder aufgrund einer Einwilligung. Es ist
auch möglich, die gesamte Datenver-
bindung aktivieren oder deaktivieren zu
lassen. Davon ausgenommen sind
gesetzlich vorgeschriebene Funktio-
nen und Dienste, z. B. Notrufsysteme.
Bei der Nutzung von Online-Diensten
anderer Anbieter unterliegen diese Dienste der Verantwortung sowie den
Datenschutz- und Nutzungsbedingun-
gen des jeweiligen Anbieters. Auf die
dabei ausgetauschten Inhalte hat der
Hersteller des Fahrzeugs keinen Ein-
fluss. Informationen über Art, Umfang
und Zweck der Erhebung und Verwen-
dung personenbezogener Daten im
Rahmen von Diensten Dritter können
beim jeweiligen Diensteanbieter in
Erfahrung gebracht werden.
Das gesetzlich vorgeschriebene Not-
rufsystem eCall ermöglicht manuelle
oder automatische Notrufe, z. B. bei
Unfällen.
Die Notrufe werden von der öffentlichen
Rettungsleitstelle angenommen.
Informationen über das auf dem
112-Notruf basierende bordeigene
gesetzlichen Notrufsystem eCall, sei-
nen Betrieb und seine Funktionen,
siehe Seite 339.
Der auf dem 112-Notruf basierende
eCall-Dienst ist ein öffentlicher Dienst
von allgemeinem Interesse und wird
kostenlos zur Verfügung gestellt.
Im Falle eines schweren Unfalls wird
das gesetzliche Notrufsystem eCall
über bordeigene Sensoren standard-
mäßig automatisch aktiviert. Darüber
hinaus wird es automatisch ausgelöst,
wenn das Fahrzeug mit einem intelli-
genten Notrufsystem ausgerüstet ist,
das im Falle eines schweren Unfalls
nicht funktioniert.
Dienste des Fahrzeugherstellers
Dienste anderer Anbieter
Gesetzliches Notrufsystem
Prinzip
Allgemein
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Das gesetzliche Notrufsystem eCall
kann im Bedarfsfall auch manuell aus-
gelöst werden.
Im Falle eines kritischen Systemversa-
gens, durch das das gesetzliche Not-
rufsystem eCall außer Betrieb gesetzt
würde, erhalten die Fahrzeuginsassen
eine Warnung, siehe Seite 340.
Die Verarbeitung personenbezogener
Daten über das gesetzliche Notrufsy-
stem eCall entspricht folgenden Vor-
schriften:
• Schutz personenbezogener Daten:
Verordnung 2016/679/EG des Euro-
päischen Parlaments und des Rats.
• Schutz personenbezogener Daten:
Richtlinie 2002/58/EG des Europä-
ischen Parlaments und des Rats.
Die Verarbeitung personenbezogener
Daten ist auf den Zweck begrenzt, die
eCall-Notrufe an die einheitliche euro-
päische Notrufnummer 112 zu übermit-
teln.
Das gesetzliche Notrufsystem eCall
wird über die im Fahrzeug verbaute
SIM-Karte per Mobilfunk ausgeführt.
Die SIM-Karte ist nicht permanent mit
dem Mobilfunknetz verbunden, sondern
verbindet sich ausschließlich für die
Zeit des aktiven Notrufs.
Das gesetzliche Notrufsystem eCall
darf nur folgende Daten sammeln und
verarbeiten:• Die Fahrzeug-Identifizierungsnum-
mer, zur schnellen Identifizierung
des Fahrzeugs, z. B. Modell.
• Fahrzeugtyp, z. B. Pkw.
• Art des Fahrzeugantriebs, z. B. Ben-
zin, Diesel, zur Abschätzung von
Risiken bei der Bergung, z. B.
Brandgefahr durch Kraftstoff.
• Die Position des Fahrzeugs zum
Zeitpunkt des Unfalls und die letzten
drei Standorte des Fahrzeugs und
Fahrtrichtung, um z. B. auf komple-
xeren Streckenabschnitten eine
schnellere Ortung des Fahrzeugs zu
ermöglichen.
• Protokolldatei der automatischen
Aktivierung des Systems und deren
Zeitstempel.
• Kontrollinformationen, die den Ret-
tungskräften z. B. Informationen dar-
über geben, ob der Notruf
automatisch oder manuell ausgelöst
wurde.
• Ein Zeitstempel zur Bestimmung des
Unfallzeitpunkts, um die Einsatzpla-
nung der Rettungskräfte zu optimie-
ren.
• Die Fahrtrichtung, um z. B. auf Auto-
bahnen die Informationen zur Fahr-
bahnseite zu ermitteln.
Die Behörden des Staates, auf dessen
Territorium der Notruf des
eCall-Systems erfolgt, bestimmen die
Notrufleitstellen, die die Daten des
gesetzlichen Notrufs empfangen und
bearbeiten.
Das gesetzliche Notrufsystem eCall
stellt sicher, dass die im Systemspei-
cher enthaltenen Daten außerhalb des
Systems vor Auslösen eines Notrufs
Informationen zur Datenverarbei-
tung
SIM-Karte
Datentypen und ihre Empfänger
Ausgestaltung der Datenverarbei-
tung
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1-1. HINWEISE
HINWEISE
nicht zugänglich sind.
Die für das gesetzliche Notrufsystem
eCall erhobenen Daten werden aus-
schließlich im Fahrzeug gespeichert
und beim Auslösen eines Notrufs an
die Rettungsleitstelle gesendet.
Das gesetzliche Notrufsystem eCall
stellt sicher, dass es nicht rückverfolg-
bar ist und im Normalbetrieb keine dau-
erhafte Verfolgung erfolgt.
Das gesetzliche Notrufsystem eCall
stellt sicher, dass die Daten im internen
Speicher des Systems automatisch und
kontinuierlich gelöscht werden.
Die Daten zum Standort des Fahrzeugs
werden im internen Speicher des
Systems kontinuierlich überschrieben,
damit stets höchstens die letzten drei
für die normale Funktionsweise des
Systems erforderlichen aktuellen
Standorte des Fahrzeugs zur Verfü-
gung stehen.
Das Protokoll der Tätigkeitsdaten des
gesetzlichen Notrufsystems eCall wird
höchstens so lange aufbewahrt, wie es
erforderlich ist, um den Zweck der
Handhabung des eCall-Notrufs zu
erfüllen, und auf keinen Fall mehr als
13 Stunden nach dem Zeitpunkt, an
dem ein eCall-Notruf ausgelöst wurde.
Die durch die Datenverarbeitung betrof-
fene Person, z. B. Fahrzeughalter, hat
das Recht auf Zugang zu den Daten
und kann gegebenenfalls die Berichti-
gung, Löschung oder Sperrung von
Daten verlangen, die ihn oder sie
betreffen und deren Verarbeitung nicht
den gesetzlichen Vorschriften ent-
spricht. Jede gemäß diesen Vorschrif-ten vorgenommene Berichtigung,
Löschung oder Sperrung muss den
Dritten, denen die Daten übermittelt
wurden, mitgeteilt werden, sofern das
mit verhältnismäßigem Aufwand mög-
lich ist.
Die durch die Datenverarbeitung betrof-
fene Person hat das Recht, sich bei der
zuständigen Datenschutzbehörde zu
beschweren, sollte sie der Auffassung
sein, dass durch die Verarbeitung ihrer
personenbezogenen Daten gegen ihre
Rechte verstoßen wurde.
Die Kontaktstelle zur Bearbeitung von
Zugangsrechten ist ein Toyota-Ver-
tragshändler bzw. eine Toyota-Ver-
tragswerkstatt oder eine andere
verlässliche Werkstatt.
Das automatische Notrufsystem
ermöglicht manuelle oder automatische
Notrufe, z. B. bei Unfällen.
Die Notrufe werden von einer Notruf-
zentrale angenommen, die durch den
Fahrzeughersteller beauftragt wurde.
Zusätzlich zum automatischen Not-
rufsystem ist das gesetzliche Notrufsy-
stem eCall im Fahrzeug vorhanden und
je nach Situation aktiv.
Der Fahrzeughalter hat das Recht,
wahlweise das automatische Notrufsy-
stem oder das gesetzliche Notrufsy-
stem eCall zu verwenden.
Informationen zum Betrieb des automa-
tischen Notrufsystems und seiner
Funktionen, siehe Seite 339.
Rechte durch Datenverarbeitung
betroffener Personen
Automatisches Notrufsystem
Prinzip
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1-1. HINWEISE
Die Verarbeitung personenbezogener
Daten über das automatische Notrufsy-
stem entspricht folgenden Vorschriften:
• Schutz personenbezogener Daten:
Richtlinie 95/46/EG des Europä-
ischen Parlaments und des Rats.
• Schutz personenbezogener Daten:
Richtlinie 2002/58/EG des Europä-
ischen Parlaments und des Rats.
Die rechtliche Grundlage zur Aktivie-
rung und Funktion des intelligenten
Notrufsystems sind der abgeschlos-
sene Toyota Supra Connect-Vertrag für
diese Funktion sowie die entsprechen-
den Gesetze, Verordnungen und Richt-
linien des Europäischen Parlaments
und des Europäischen Rats.
Die betreffenden Verordnungen und
Richtlinien regeln den Schutz natürli-
cher Personen bei der Verarbeitung
personenbezogener Daten.
Die Verarbeitung personenbezogener
Daten durch das automatische Not-
rufsystem entspricht den europäischen
Richtlinien zum Schutz personenbezo-
gener Daten.
Das automatische Notrufsystem verar-
beitet personenbezogene Daten nur bei
Zustimmung des Fahrzeughalters.
Das automatische Notrufsystem und
andere Dienste mit Zusatznutzen dür-
fen personenbezogene Daten nur auf
der Grundlage der ausdrücklichen
Zustimmung der durch die Datenverar-
beitung betroffenen Person verarbei-
ten, z. B. Fahrzeughalter.
Das automatische Notrufsystem wird
über die im Fahrzeug verbaute SIM-Karte per Mobilfunk ausgeführt.
Die SIM-Karte ist dauerhaft in das
Mobilfunknetz eingebucht, um einen
schnellen Verbindungsaufbau zu
ermöglichen. Die Daten werden im Fall
eines Notfalls an den Fahrzeugherstel-
ler gesendet.
Die bei einem Notruf übertragenen
Daten werden vom Hersteller des Fahr-
zeugs auch zur Verbesserung der Pro-
dukt- und Servicequalität genutzt.
Die Position des Fahrzeugs kann auf
Basis der Mobilfunkzellen ausschließ-
lich durch den Anbieter des Mobilfunk-
netzes bestimmt werden. Eine
Verknüpfung von Fahrzeug-Identifizie-
rungsnummer und Telefonnummer der
verbauten SIM-Karte ist für den Netz-
werkbetreiber nicht möglich. Eine Ver-
knüpfung von
Fahrzeug-Identifizierungsnummer und
Telefonnummer der verbauten
SIM-Karten kann ausschließlich der
Hersteller des Fahrzeugs herstellen.
Die Log-Daten der Notrufe werden in
einem Speicher des Fahrzeugs gespei-
chert. Die ältesten Log-Daten werden
regelmäßig gelöscht. Die Log-Daten
umfassen z. B. Informationen darüber,
wann und wo ein Notruf abgesetzt
wurde.
Die Log-Daten können in Ausnahmefäl-
len aus dem Fahrzeugspeicher ausge-
lesen werden. Das Auslesen der
Log-Daten erfolgt in der Regel nur mit
Rechtliche Grundlage
SIM-Karte
Verbesserung der Qualität
Positionsbestimmung
Log-Daten der Notrufe
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