Änderungen und
Zusatzausrüstungen
▼Änderungen und
Zusatzausrüstungen
Mazda kann für die richtige Funktion
der Wegfahrsperre und der
Diebstahl-Alarmanlage keine Garantie
übernehmen, wenn am System
Änderungen vorgenommen oder wenn
Zusatzausrüstungen eingebaut
wurden.
VORSICHT
Um eine Beschädigung des Fahrzeugs
zu vermeiden, dürfen keine
Systemänderungen vorgenommen
oder Zusatzausrüstungen an der
Wegfahrsperre oder an der
Diebstahl-Alarmanlage des Fahrzeugs
installiert werden.
Wegfahrsperre
▼Wegfahrsperre
Mit der Wegfahrsperre lässt sich der
Motor nur mit einem Schlüssel
anlassen, den das System erkennt.
Mit einem dem System nicht
bekannten Schlüssel kann der Motor
zum Schutz des Fahrzeugs vor
Diebstahl nicht angelassen werden.
Wenden Sie sich bei Problemen mit
der Wegfahrsperre oder dem
Schlüsselsystem an einen qualifizierten
Fachmann (wir empfehlen einen
autorisierten Mazda-Vertragshändler/
Servicepartner).
VORSICHT
¾Durch nicht zugelassene Änderungen
und
Modifikationen kann die
Betriebserlaubnis der Vorrichtung
erlöschen.
¾Beachten Sie die folgenden Punkte,
um zu vermeiden, dass der Schlüssel
beschädigt wird:
¾Lassen Sie den Schlüssel nicht
fallen.
¾Lassen Sie den Schlüssel nicht nass
werden.
¾Setzen Sie den Schlüssel keinem
Magnetfeld aus.
¾Schützen Sie den Schlüssel vor
hohen Temperaturen, legen Sie ihn
bei direkter Sonneneinstrahlung
nicht auf das Armaturenbrett oder
auf die Motorhaube.
Vor dem Losfahren
Sicherheitssystem
3-53