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VOM BENUTZER ZUGEKAUFTES
ZUBEHÖR
Wenn Sie nach Erwerb des Fahrzeugs elektrisches
Zubehör installieren möchten, das permanente
Stromversorgung benötigt (Autoradio,
Satellitendiebstahlsicherung usw.) oder Zubehör,
das die Elektrik belastet, wenden Sie sich an das
Lancia Kundendienstnetz. Das Fachpersonal kann
Ihnen nicht nur das geeignete Zubehör der
Lineaccessori Lancia vorstellen, sondern überprüft
auch, ob die elektrische Anlage die geforderte
Belastung verkraften kann oder ob eine stärkere
Batterie eingebaut werden muss.
INSTALLATION VON
ELEKTRISCHEN/ELEKTRONISCHEN
VORRICHTUNGEN
Die elektrischen/elektronischen Vorrichtungen, die
nach dem Kauf des Fahrzeugs im
Nachverkaufsservice installiert werden, müssen
folgendermaßen gekennzeichnet sein:
Fiat Auto S.p.A. genehmigt den Einbau von Sende-
und Empfangsgeräten, sofern die Installationen
kunstgerecht unter Beachtung der
Herstelleranweisungen in einem spezialisierten
Zentrum ausgeführt werden.ZUR BEACHTUNG Der Einbau von Geräten, die
Änderungen an den Fahrzeugmerkmalen
verursachen, können zum Einzug des
Zulassungsscheins durch die zuständigen Behörden
und ggf. zum Verfall der Garantie führen, der auf
die Defekte begrenzt ist, die durch die vorher
angegebene Änderung verursacht wurden oder
direkt oder indirekt auf diese zurückzuführen sind.
Fiat Auto S.p.A. lehnt jede Verantwortung für
Schäden ab, die durch die Installation von Zubehör
verursacht wurden, das nicht von Fiat Auto S.p.A.
geliefert oder empfohlen und nicht entsprechend
den gelieferten Anweisungen installiert wurde.
FUNKGERÄTE UND HANDYS
Handys und andere Funkgeräte (zum Beispiel
E-Tacs-Handys, CB) können im Fahrzeuginneren
nur dann benutzt werden, wenn eine separate
Außenantenne am Fahrzeug installiert wurde.
Die Benutzung dieser Geräte im Fahrzeuginneren
(ohne Außenantenne) kann nicht nur schwere
Gesundheitsschäden der Insassen sondern auch.
Funktionsstörungen der elektronischen Systeme des
Fahrzeugs verursachen und die Sicherheit des
Fahrzeugs selbst gefährden.
Außerdem wird die Wirksamkeit von Senden und
Empfang dieser Geräte durch die Abschirmwirkung
der Fahrzeugkarosse eingeschränkt.
In Bezug auf die Benutzung von Handys (GSM,
GRPS, UMTS) mit offizieller EG-Zulassung wird
empfohlen, sich genau an die vom Hersteller des
Handys gelieferten Anweisungen zu halten.
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SICHERHEIT
ANLASSEN
UND FAHRT
KONTROLLL-
EUCHTEN UND
ANZEIGEN
IM NOTFALL
WARTUNG UND
PFLEGE
TECHNISCHE
MERKMALE
INHALTS-
VERZEICHNIS
ARMATURENBRETT
UND
BEDIENELEMENTE
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PROGRAMMIERTE WARTUNG
Eine korrekte Wartung ist zur Sicherstellung einer
langen Lebensdauer des Fahrzeugs in optimalem
Zustand ausschlaggebend.
Aus diesem Grund sieht Lancia alle 20.000
Kilometer eine Reihe von Kontrollen und
Wartungseingriffen vor.
Die programmierte Wartung berücksichtigt jedoch
nicht alle Anforderungen des Fahrzeugs: In der
ersten Zeit vor der 20.000 Kilometer-Inspektion
und auch später sind einige Eingriffe zwischen den
Inspektionen erforderlich, wie zum Beispiel die
systematische Kontrolle mit eventuellem Nachfüllen
der Flüssigkeitsstände, des Reifendrucks usw..
ZUR BEACHTUNG Die Inspektionen der
programmierten Wartung sind vom Hersteller
vorgeschrieben. Die Nichteinhaltung dieser
Inspektionen könnte zum Garantieverlust führen.Der Service der programmierten Wartung wird
durch das gesamte Lancia Kundennetz zu den
vorgesehenen Terminen ausgeführt.
Sollten im Verlauf der Inspektion außer der
vorgesehenen Eingriffe zusätzliche Austausch- oder
Reparaturarbeiten erforderlich werden, können
diese nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis
des Kunden ausgeführt werden.
ZUR BEACHTUNG Es empfiehlt sich, eventuelle
kleine Betriebsstörungen sofort dem Lancia
Kundendienstnetz zu melden, ohne bis zur
Ausführung der nächsten Inspektion zu warten.
Wird das Fahrzeug häufig zum Ziehen eines
Anhängers benutzt, ist die Zeitspanne zwischen den
Terminen der programmierten Wartung zu
verkürzen.
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KONTROLLLE
UCHTEN UND
ANZEIGEN
TECHNISCHE
MERKMALE
INHALTS-
VERZEICHNIS
ARMATURENBRETT
UND
BEDIENELEMENTE
SICHERHEIT
ANLASSEN UND
FAHRT
IM NOTFALL
WARTUNG UND
PFLEGE
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VERORDNUNG ZUR BEHANDLUNG VON ALTFAHRZEUGEN
Seit Jahren setzt Lancia sich durch die kontinuierliche Verbesserung der Produktionsverfahren und durch die
Realisierung immer "umweltverträglicherer" Produkte aktiv für den Schutz der Umwelt ein. In der Absicht
dem Kunden den möglichst besten Service unter Einhaltung der Umweltschutzvorschriften und der durch die
Altfahrzeugrichtlinie 2000/53/EWG auferlegten Pflichten zu gewährleisten, bietet Lancia seinen Kunden die
Möglichkeit, ihr Altfahrzeug (*) ohne zusätzliche Kosten abzugeben.
Die EWG-Richtlinie sieht denn auch vor, dass das Altfahrzeug zurückgegeben wird, ohne dass dem letzten
Halter oder Besitzer Unkosten entstehen, da der Wert des Fahrzeugs gleich null oder negativ ist. Insbesondere
gilt die Rücknahme der Fahrzeuge zu Nullkosten in fast allen EU-Ländern bis zum 1. Januar 2007 nur für
nach dem 1. Juli 2002 zugelassene Fahrzeuge, während die Rücknahme zu Nullkosten ab 2007 unabhängig
vom Zulassungsjahr des Fahrzeugs ist, unter der Bedingung, dass das Fahrzeug über seine wesentlichen
Bauteile verfügt (insbesondere Motor und Karosserie) und keinen zusätzlichen Müll enthält.
Zur Rückgabe des Altfahrzeugs zu Nullkosten können Sie sich entweder an einen unserer Vertragshändler oder
eine der von Lancia beauftragten Sammel- und Verschrottungsstellen wenden. Diese Sammel- und
Verschrottungsstellen wurden sorgfältig ausgewählt, um einen Service angemessenen Qualitätsstandards
hinsichtlich Sammeln, Behandlung und Wiederverwertung der Altfahrzeuge unter Berücksichtigung der
Umweltschutzvorschriften zu garantieren.
Weitere Informationen bezüglich der Sammel- und Verschrottungsstellen erhalten Sie bei den Lancia-
Vertragshändlern oder unter der Telefonnummer 00800 526242 00 (Ortstarif) oder auf der Lancia-
Internetseite.
(*) Fahrzeug für den Transport von Personen mit maximal 9 Sitzplätzen mit einer zulässigen Gesamtlast von 3,5 Tonnen.