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1-3. Notfallhilfe
Für Sicherheit und Zuverlässigkeit
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Nutzungsbedingungen in Übereinstimmun g mit der Datenschutz-Grundverord-
nung.
2 Server aktiviert den Dienst im DCM und definiert, welche Fahrzeugdaten
gesammelt werden.
3 Die definierten Fahrzeugdaten werden durch den DCM gesammelt.
4 Daten werden mit dem Server geteilt.
5 Daten werden auf dem Server gespeichert.
6 Daten werden zur Erfüllung der Dienstleistung auf dem Server verarbeitet.
7 Verarbeitete Daten werden dem Kunden vorgelegt.
Eine Liste verfügbarer Dienste finden Sie auf dem Toyota-Kundendienstportal.
Durchführungsverordnung
Durchführungsverordnung Anhang1 TEIL3 BenutzerinformationenKonformität
1. BESCHREIBUNG DES BORDEIGENEN ECALL-SYSTEMS
1.1.
Übersicht über das auf dem 112-Notruf basierende
bordeigene eCall-System, seinen Betrieb und seine
Funktionen
O
1.2.
Der auf dem 112-Notruf basierende eCall-Dienst ist ein
öffentlicher Dienst von all gemeinem Interesse und wird
kostenlos zur Verfügung gestellt.
O
1.3.
Das auf dem 112-Notruf basierende bordeigene
eCall-System wird standardmäßig aktiviert. Es wird im
Falle eines schweren Unfalls automatisch über bordei-
gene Sensoren aktiviert. Darüber hinaus wird es auto-
matisch ausgelöst, wenn das Fahrzeug mit einem
TPS-System ausgerüstet ist, das im Falle eines schwe-
ren Unfalls nicht funktioniert.
O
1.4.
Das auf dem 112-Notruf basierende bordeigene
eCall-System kann im Bedarfsfall auch manuell ausge-
löst werden. Anleitungen für die manuelle Aktivierung
des Systems
O
1.5.
Im Falle eines kritischen Systemversagens, durch das
das auf dem 112-Notruf basierende bordeigene
eCall-System außer Betrieb gesetzt würde, erhalten
die Fahrzeuginsassen folgende Warnung
O
2. INFORMATIONEN ZUR DATENVERARBEITUNG
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721-3. Notfallhilfe
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2.1.
Jede Verarbeitung personenbezogener Daten über das
auf dem 112-Notruf basierende bordeigene
eCall-System muss den Vorschriften über den Schutz
personenbezogener Daten gemäß den Richtlinien
95/46/EG und 2002/58/EG entsprechen und muss ins-
besondere auf der Notwendigkeit der Wahrung lebens-
wichtiger Interessen der betroffenen Person nach
Artikel 7 Buchstabe d der Richtlinie 95/46/EG beruhen.
O
2.2.
Die Verarbeitung derartiger Daten ist streng auf den
Zweck begrenzt, die eCall-No trufe an die einheitliche
europäische Notrufnummer 112 zu bedienen.
O
2.3. Datentypen und ihre Empfänger
2.3.1.
Das auf dem 112-Notruf basierende bordeigene
eCall-System darf nur folgende Daten sammeln und
verarbeiten: Fahrzeug-Identifizierungsnummer, Fahr-
zeugtyp (Pkw oder leichtes Nutzfahrzeug), Art des
Fahrzeugantriebs (Benzin/Diesel/CNG/LPG/elek-
trisch/Wasserstoff), letzte drei Standorte des Fahr-
zeugs und Fahrtrichtung, Protokolldatei der
automatischen Aktivierung des Systems und deren
Zeitstempel
O
2.3.2.
Die Empfänger von Daten, die über das auf dem
112-Notruf basierende bordeigene eCall-System verar-
beitet werden, sind die einschlägigen Notrufabfrage-
stellen, die von den betreffenden Behörden des
Landes, auf dessen Hoheitsgebiet sie sich befinden,
dazu bestimmt werden, eCalls an die einheitliche euro-
päische Notrufnummer 112 als Erste anzunehmen und
zu bearbeiten.
O
Durchführungsverordnung Anhang1 TEIL3 BenutzerinformationenKonformität
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1-3. Notfallhilfe
Für Sicherheit und Zuverlässigkeit
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2.4. Ausgestaltung der Datenverarbeitung
2.4.1.
Das auf dem 112-Notruf basierende bordeigene
eCall-System ist so gestaltet, dass sichergestellt wird,
dass die im Systemspeich er enthaltenen Daten außer-
halb des Systems vor Auslösen eines eCalls nicht
zugänglich sind.
O
2.4.2.
Das auf dem 112-Notruf basierende bordeigene
eCall-System ist so gestaltet, dass sichergestellt wird,
dass es nicht rückverfolgbar ist und im Normalbetrieb
keine dauerhafte Verfolgung erfolgt.
O
2.4.3.
Das auf dem 112-Notruf basierende bordeigene
eCall-System ist so gestaltet, dass sichergestellt wird,
dass die Daten im internen Speicher des Systems
automatisch und kontinuierlich gelöscht werden.
O
2.4.3.1.
Die Daten zum Standort des Fahrzeugs werden im
internen Speicher des Systems kontinuierlich über-
schrieben, damit stets höchst ens die letzten drei für die
normale Funktionsweise des Systems erforderlichen
aktuellen Standorte des Fahrzeugs zur Verfügung ste-
hen.
O
2.4.3.2.
Das Protokoll der Tätigkeitsdaten des auf dem
112-Notruf basierenden bordeigenen eCall-Systems
wird höchstens so lange aufbewahrt, wie es erforder-
lich ist, um den Zweck der Handhabung des eCall-Not-
rufs zu erfüllen, und auf keinen Fall mehr als 13
Stunden nach dem Zeitpunkt, an dem ein eCall-Notruf
ausgelöst wurde.
O
Durchführungsverordnung Anhang1 TEIL3 BenutzerinformationenKonformität
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741-3. Notfallhilfe
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2.5. Modalitäten hinsichtlich der Wahrnehmung der Rechte der durch die Datenverar-
beitung betroffenen Personen
2.5.1.
Die durch die Datenverarbeitung betroffene Person
(der Fahrzeughalter) hat das Recht auf Zugang zu den
Daten und kann gegebenenfalls die Berichtigung,
Löschung oder Sperrung von Daten verlangen, die ihn
oder sie betreffen und deren Verarbeitung nicht den
Vorschriften der Richtlinie 95/46/EG entspricht. Jede
gemäß dieser Richtlinie vorgenommene Berichtigung,
Löschung oder Sperrung muss den Dritten, denen die
Daten übermittelt wurden, mitgeteilt werden, sofern
sich dies nicht als unmöglich erweist und kein unver-
hältnismäßiger Aufwand damit verbunden ist.
O
2.5.2.
Die durch die Datenverarbeitung betroffene Person hat
das Recht, sich bei der zuständigen Datenschutzbe-
hörde zu beschweren, sollte sie der Auffassung sein,
dass durch die Verarbeitung ihrer personenbezogenen
Daten gegen ihre Rechte verstoßen wurde.
O
2.5.3.
Zuständige Kontaktstelle für die Bearbeitung von
Zugangsrechten (falls zutreffend):
S.75
O
3. INFORMATIONEN ÜBER DRITTANBIETER-DIENSTE UND ANDERE DIENSTE MIT
ZUSATZNUTZEN (FALLS EINGEBAUT)
Durchführungsverordnung Anhang1 TEIL3 BenutzerinformationenKonformität
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1-3. Notfallhilfe
Für Sicherheit und Zuverlässigkeit
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■Zuständige Kontaktstelle für die Bearbeitung von Zugangsrechten
3.1.Beschreibung des Betriebs und der Funktionen des
TPS-Systems/der Dienste mit Zusatznutzen S.70
3.2.
Jede Verarbeitung personenbezogener Daten über das
TPS-Systems/andere Dienste mit Zusatznutzen muss
den Vorschriften über den Schutz personenbezogener
Daten gemäß den Richtlinien 95/46/EG und
2002/58/EG entsprechen.
O
3.2.1.
Rechtsgrundlage für die Verwendung des
TPS-Systems und/oder anderer Dienste mit Zusatznut-
zen und für die Verarbeitung von Daten durch das
System/die Dienste
Die Daten-
schutz-Grund-
verordnung
der Europä-
ischen Union
3.3.
Das TPS-System und/oder andere Dienste mit Zusatz-
nutzen darf/dürfen personenbezogene Daten nur auf
der Grundlage der ausdrücklichen Zustimmung der
durch die Datenverarbeitung betroffenen Person (des
Fahrzeughalters oder der Fahrzeughalter) verarbeiten.
O
3.4.
Modalitäten für die Datenverarbeitung durch
TPS-Systeme und/oder andere Dienste mit Zusatznut-
zen, einschließlich alle r erforderlichen zusätzlichen
Informationen über die Rückverfolgbarkeit, Verfolgung
und Verarbeitung personenbezogener Daten
S.70
3.5.
Der Halter eines Fahrzeugs, das mit einem TPS
eCall-System und/oder einem anderen Dienst mit
Zusatznutzen neben dem auf dem 112-Notruf basie-
renden bordeigenen eCall-System ausgerüstet ist, hat
das Recht, das auf dem 112-Notruf basierende bordei-
gene eCall-System anstelle des TPS-eCall-Systems
und des anderen Dienstes mit Zusatznutzen zu ver-
wenden.
O
3.5.1.Kontaktadresse für die Bearbeitung von Deaktivie-
rungsanträgen für TPS-eCall-Systemek. A.
LandKontaktinformationen
Ö[email protected]
Belgien/[email protected]
[email protected]
Durchführungsverordnung Anhang1 TEIL3 BenutzerinformationenKonformität
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1-3. Notfallhilfe
Für Sicherheit und Zuverlässigkeit
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■Zertifizierung für eCall
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781-3. Notfallhilfe
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