Eine Vordertür darf nicht modifiziert werden und Beschädigungen müssen repariert werden.
Lassen Sie eine beschädigte Vordertür immer von einem Fachmann, wir empfehlen einen
autorisierten Mazda-Vertragshändler/Servicepartner überprüfen:
Es ist gefährlich, eine Vordertür zu modifizieren oder Beschädigungen nicht zu reparieren. In
den Vordertüren sind Seitenaufprallsensoren eingebaut, die Komponenten des
Insassen-Rückhaltesystems bilden. Falls Löcher in eine Vordertür gebohrt werden, ein
Türlautsprecher nach dem Ausbau nicht wieder eingebaut wird oder eine beschädigte Tür
nicht repariert wird, kann der Sensor beeinträchtigt werden, so dass er bei einem
Seitenaufprall nicht richtig ausgelöst wird. Falls ein Sensor durch einen Seitenaufprall nicht
richtig ausgelöst wird, können die Seiten- und Kopf-Schulter-Airbags und der
Vordersitzgurtstraffer nicht ausgelöst werden, so dass für die Insassen eine schwere
Verletzungsgefahr vorhanden ist.
Keine Änderungen am Insassen-Rückhaltesystem vornehmen:
Es ist gefährlich, an den Teilen und der Verkabelung des Insassen-Rückhaltesystems
Änderungen vorzunehmen. Das System kann ausgelöst oder außer Funktion gesetzt werden.
Nehmen Sie deshalb am Insassen-Rückhaltesystem keine Änderungen vor. Bringen Sie
niemals irgendwelche Verkleidungen, Plaketten usw. an den Airbagmodulen des
Insassen-Rückhaltesystems an. Bringen Sie auch keine zusätzlichen elektrischen
Ausrüstungen in der Nähe der Systemkomponenten oder der Verkabelung an. Ein Fachmann,
wir empfehlen einen autorisierten Mazda-Vertragshändler/Servicepartner, kann die
Vordersitze mit der entsprechenden Vorsicht aus- und einbauen. Es ist wichtig, dass die
Verkabelung und die Anschlüsse der Airbags richtig geschützt werden, um die Airbags nicht
unabsichtlich auszulösen oder den Sitzlängspositionssensor des Fahrersitzes und die
Airbaganschlüsse nicht zu beschädigen.
Verstauen Sie kein Gepäck oder andere Gegenstände unter den Vordersitzen:
Es ist gefährlich, Gegenstände unter den Vordersitzen zu verstauen. Wichtige Teile des
Insassen-Rückhaltesystems können beschädigt werden und im Falle eines Aufpralls von der
Seite werden die Seitenairbags nicht ausgelöst, was schwere und sogar tödliche Verletzungen
verursachen kann. Um eine Beschädigung der Teile des Insassen-Rückhaltesystems
auszuschließen, dürfen keine Gegenstände unter den Vordersitzen verstaut werden.
Das Fahrzeug nicht benutzen, wenn Komponenten des Airbag-/Gurtstraffersystems
beschädigt sind:
Ausgelöste oder beschädigte Airbags oder Gurtstrafferkomponenten müssen nach jedem
Aufprall ersetzt werden. Nur ein Fachmann, wir empfehlen einen autorisierten
Mazda-Vertragshändler/Servicepartner, ist in der Lage die Funktionsfähigkeit dieser
Komponenten richtig zu beurteilen. Beim Fahren mit ausgelösten Airbags oder Gurtstraffern
ist bei einem nächsten Unfall kein Schutz mehr vorhanden, so dass eine hohe
Verletzungsgefahr mit eventuell lebensgefährlichen Folgen besteht.
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Keine Airbagteile entfernen:
Der Ausbau von Komponenten, wie der Vordersitze, des Armaturenbretts oder des Lenkrads
oder von Teilen an den vorderen und hinteren Fenstersäulen und entlang der Dachkante mit
Airbagteilen oder Sensoren kann gefährlich sein. In diesen Teilen sind wichtige
Airbagkomponenten vorhanden. Durch einen unabsichtlich ausgelösten Airbag können
schwere Verletzungen verursacht werden. Lassen Sie das System nur von einem autorisierten
Mazda-Vertragshändler/Servicepartner ausbauen.
Entsorgung der Airbags:
Eine Entsorgung eines Airbags oder eines Fahrzeugs mit nicht ausgelösten Airbags ist
gefährlich. Bei Nichteinhaltung der Sicherheitsmaßnahmen besteht eine hohe
Verletzungsgefahr. Wenden Sie sich bitte für die Entsorgung der Airbags oder eines mit
Airbags ausgerüsteten Fahrzeugs an einen Fachmann, wir empfehlen einen autorisierten
Mazda-Vertragshändler/Servicepartner.
HINWEIS
xBeim Auslösen der Airbags entsteht ein lautes Explosionsgeräusch und eine geringe
Menge Rauch entweicht. Dadurch werden keine Verletzungen verursacht, durch die Textur
des Airbags können jedoch an unbedeckten Körperteilen leichte Hautschürfungen
auftreten.
xFalls Sie das Fahrzeug weiterverkaufen, sollten Sie den neuen Besitzer darauf hinweisen,
dass das Fahrzeug mit Airbags ausgerüstet ist, und dass er sich mit den entsprechenden
Anweisungen in der Betriebsanleitung vertraut macht.
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