Page 65 of 246

SERVICE-KONTROLL-
LEUCHTE
Die Kontrollleuchte schaltet
sich in einem der folgenden Fälle ein:
Der Kühlflüssigkeitsstand ist unzurei- BEIFAHRER-
FRONTAIRBAG
DEAKTIVIERT
(bernsteingelb)
Ist der Beifahrer-Frontairbag einge-
schaltet, muss bei Drehen des Zünd-
schlüssels auf Mdie Lampe aufleuch-
ten, aber nach ca. 4 Sekunden ausge-
hen.
64
chend, es liegt eine Anomalie des Par-
tikelfilters vor, der Zusatzstoff des
Partikelfilters ist unzureichend, es be-
steht die Gefahr einer Verstopfung des
Partikelfilters.
VORGLÜHKERZEN
(bernsteingelb)
Bei Drehen des Zündschlüs-
sels auf Mleuchtet die Lampe auf
und geht aus, wenn die Vorglühker-
zen die vorgegebene Temperatur er-
reichten.
Den Motor sofort nach Ausgehen der
Lampe anlassen.
ZUR BEACHTUNGBei sehr hohen
Umgebungstemperaturen kann das
Aufleuchten der Lampe so schnell
sein, dass es fast nicht wahrgenom-
men wird.
KRAFTSTOFFRESERVE
(bernsteingelb)
Die Lampe leuchtet auf,
wenn im Tank noch ca. 8 Liter Kraft-
stoff vorhanden sind.
m
K
Die Kontrollleuchte “
zeigt außerdem eventuelle
Anomalien der Kontroll-
leuchte
¬an. Dieser Zustand wird
durch das auch über 4 Sekunden
andauernde intermittierende Blin-
ken der Kontrollleuchte “ange-
zeigt. In solch einem Fall ist es
möglich, dass die Kontrollleuchte
¬eventuelle Anomalien der Rück-
haltesysteme nicht anzeigt. Wen-
den Sie sich bitte vor der Fortset-
zung Ihrer Fahrt für die sofortige
Kontrolle des Systems an das Lan-
cia-Kundendienstnetz.
Die Lampe leuchtet bei Deaktivie-
rung des Beifahrer-Frontairbags auf.NEBELRÜCKLICHT
(bernsteingelb)
Bei Einschaltung des Nebelrücklich-
tes.
ESP-SYSTEM
(bernsteingelb)
Bei Drehen des Zündschlüssels auf M
leuchtet die Lampe auf, muss aber nach
einigen Sekunden wieder ausgehen.
Geht die Lampe nicht aus oder
leuchtet sie auch während der Fahrt,
wenden Sie sich bitte an das Lancia-
Kundendienstnetz.
Das Blinken der Lampe während
der Fahrt bedeutet das Einschreiten
des ESP-Systems.
Außerdem schaltet sich die Kon-
trollleuchte ein, indem Sie das System
ESP durch Druck der entsprechenden
Taste ausschalten (siehe Kapitel
“ESP-System”).
“4
ñ
è
Page 184 of 246

183
PROGRAMMIERTE
WARTUNG
Eine korrekte Wartung ist zur Si-
cherstellung einer langen Lebens-
dauer des Fahrzeugs in optimalem
Zustand ausschlaggebend.
Aus diesem Grund sieht Lancia eine
Reihe von Kontrollen und Wartungs-
eingriffen vor alle 30.000 km.Es ist jedoch zu berücksichtigen,
dass die programmierte Wartung
nicht alle Anforderungen des Fahr-
zeugs berücksichtigt: In der ersten
Zeit vor der Kilometer-Inspektion und
auch später sind einige Eingriffe zwi-
schen den Inspektionen erforderlich,
wie zum Beispiel die systematische
Kontrolle mit eventuellem Nachfüllen
der Flüssigkeitsstände, des Reifen-
drucks usw
ZUR BEACHTUNGDie Inspektio-
nen der programmierten Wartung
sind vom Hersteller vorgeschrieben.
Die Nichteinhaltung dieser Inspektio-
nen können zum Garantieverlust
führen.
Der Service der programmierten
Wartung wird durch das gesamte
Lancia Kundendienstnetzzu den
vorgesehenen Terminen ausgeführt.Sollten im Verlauf der Inspektionen
außer der vorgesehenen Eingriffe zu-
sätzliche Austausch- oder Reparatur-
arbeiten erforderlich werden, können
diese nur mit dem ausdrücklichen
Einverständnis des Kunden ausge-
führt werden.
ZUR BEACHTUNGEs empfiehlt
sich, eventuelle kleine Betriebsstörun-
gen sofort dem Lancia Kunden-
dienstnetzzu melden, ohne bis zur
Ausführung der nächsten Inspektion
zu warten.
WARTUNG DES FAHRZEUGS
Wird das Fahrzeug häu-
fig zum Ziehen eines An-
hängers benutzt, ist die
Zeitspanne zwischen den War-
tungseinschritten zu verkürzen.
Page 242 of 246

VERORDNUNG ZUR BEHANDLUNG VON ALTFAHRZEUGEN
Seit Jahren setzt Lancia sich durch die kontinuierliche Verbesserung der Produktionsverfahren und durch die Realisierung
immer "umweltverträglicherer" Produkte aktiv für den Schutz der Umwelt ein. In der Absicht dem Kunden den möglichst
besten Service unter Einhaltung der Umweltschutzvorschriften und der durch die Altfahrzeugrichtlinie 2000/53/EWG auf-
erlegten Pflichten zu gewährleisten, bietet Lancia seinen Kunden die Möglichkeit, ihr Altfahrzeug(*) ohne zusätzliche Ko-
sten abzugeben.
Die EWG-Richtlinie sieht denn auch vor, dass das Altfahrzeug zurückgegeben wird, ohne dass dem letzten Halter oder Be-
sitzer Unkosten entstehen, da der Wert des Fahrzeugs gleich null oder negativ ist. Insbesondere gilt die Rücknahme der
Fahrzeuge zu Nullkosten in fast allen EU-Ländern bis zum 1. Januar 2007 nur für nach dem 1. Juli 2002 zugelassene Fahr-
zeuge, während die Rücknahme zu Nullkosten ab 2007 unabhängig vom Zulassungsjahr des Fahrzeugs ist, unter der Be-
dingung, dass das Fahrzeug über seine wesentlichen Bauteile verfügt (insbesondere Motor und Karosserie) und keinen zu-
sätzlichen Müll enthält.
Zur Rückgabe des Altfahrzeugs zu Nullkosten können Sie sich entweder an einen unserer Vertragshändler oder eine der
von Lancia beauftragten Sammel- und Verschrottungsstellen wenden. Diese Sammel- und Verschrottungsstellen wurden
sorgfältig ausgewählt, um einen Service angemessenen Qualitätsstandards hinsichtlich Sammeln, Behandlung und Wieder-
verwertung der Altfahrzeuge unter Berücksichtigung der Umweltschutzvorschriften zu garantieren.
Weitere Informationen bezüglich der Sammel- und Verschrottungsstellen erhalten Sie bei den Lancia-Vertragshändlern
oder unter der Telefonnummer 00800 526242 00 (Ortstarif) oder auf der Lancia- Internetseite.
(*) Fahrzeug für den Transport von Personen mit maximal 9 Sitzplätzen mit einer zulässigen Gesamtlast von 3,5 Tonnen.