die „ABS-Warnleuchte“ nicht auf,
wenn die Zündung eingeschaltet
wird, muss die Glühlampe so schnell
wie möglich ersetzt werden.
Bleiben die „Bremswarnleuchte“ und
die „ABS-Leuchte“ weiterhin einge-
schaltet, dann funktionieren das Anti-
Lock und die elektronische Brems-
kraftverteilung (EBD) nicht. Es ist
eine sofortige Instandsetzung des
ABS-Systems erforderlich. Bitte kon-
taktieren Sie so schnell wie möglich
Ihre lokale Vertragswerkstatt.
ELEKTRONISCHE
BREMSREGELUNG
(länder-/modellabhängig)
Ihr Fahrzeug ist mit einer fortschritt-
lichen elektronischen Bremsregelung
ausgestattet, die die Antriebsschlupf-
regelung (ASR), den Bremsassisten-
ten (BAS), das elektronische Stabili-
tätsprogramm (ESP), die Anhänger-
Schlingerstabilisierung (TSC) und die
die Berganfahrhilfe (HSA) beinhaltet.
Diese Systeme ergänzen das Antiblo-
ckiersystem (ABS), indem sie dasBremsvermögen des Fahrzeugs bei ei-
ner Notbremsung optimieren.
ANTRIEBSSCHLUPFREGE-
LUNG (ASR) (länder-/
modellabhängig)
Die Antriebsschlupfregelung (ASR)
überwacht die Stärke des Radschlupfs
an jedem angetriebenen Rad. Wird
Radschlupf registriert, wird/werden
das/die durchdrehende(n) Rad/Räder
abgebremst und die Motorleistung
wird verringert, um für verbesserte
Beschleunigung und Stabilität zu sor-
gen. Eine Antriebsschlupfregelungs-
funktion arbeitet ähnlich wie ein
Sperrdifferenzial und begrenzt den
Radschlupf eines Rads auf einer ange-
triebenen Achse. Wenn sich ein Rad
einer angetriebenen Achse schneller
dreht als das andere, bremst das Sys-
tem das durchdrehende Rad ab. Da-
durch wird ein höheres Motordreh-
moment an das nicht durchdrehende
Rad übertragen. Diese Funktion
bleibt auch dann aktiviert, wenn das
ESP in teilabgeschalteter Betriebsart
arbeitet.Die „ESP-Aktivierung/Systemkon-
trollleuchte“ (im Kombiinstrument)
beginnt zu blinken, wenn Räder die
Traktion verlieren und beginnen
durchzudrehen. Dies zeigt an, dass die
Antriebsschlupfregelung aktiviert ist.
Wenn die Kontrollleuchte während ei-
ner Beschleunigung blinkt, nehmen
Sie das Gas weg und beschleunigen
Sie so wenig wie möglich. Passen Sie
Ihre Geschwindigkeit und die Fahr-
weise den Straßenbedingungen an,
und schalten Sie das ESP oder die
Antriebsschlupfregelung nicht aus.
WARNUNG!
Die Antriebsschlupfregelung
kann die auf das Fahrzeug wir-
kenden Naturgesetze der Physik
nicht außer Kraft setzen oder die
durch die vorherrschenden Fahr-
bahnbedingungen gegebene
Traktion verbessern.
(Fortsetzung)
296
Reifentypen
Ganzjahresreifen (länder-/
modellabhängig)
Ganzjahresreifen bieten Traktion für
alle Jahreszeiten (Frühling, Sommer,
Herbst und Winter). Die Traktion
kann sich zwischen verschiedenen
Ganzjahresreifen ändern. Ganzjah-
resreifen können durch die M+S-,
M&S-, M/S- oder MS-Bezeichnung
auf der Flanke identifiziert werden.
Lassen Sie Ganzjahresreifen immer
an allen vier Rädern montieren, da
andernfalls Sicherheit und Fahrver-
halten des Fahrzeugs beeinträchtigt
werden können.
Sommerreifen (länder-/
modellabhängig)
Sommerreifen bieten Traktion bei
Nässe sowie bei trockenen Fahrbedin-
gungen und sind nicht dazu gedacht,
bei Schnee oder auf Eis gefahren zu
werden. Wenn Ihr Fahrzeug mit Som-
merreifen ausgestattet ist, denken Sie
daran, dass diese Reifen nicht für das
Fahren im Winter oder bei kalten Wit-
terungsbedingungen bestimmt sind.Wenn Sie weitere Informationen
hierzu wünschen, wenden Sie sich an
einen Vertragshändler. Sommerreifen
haben weder die Kennzeichnung für
Ganzjahresreifen noch das Berg-/
Schneeflockensymbol auf der Reifen-
flanke.
Lassen Sie Sommerreifen immer an
allen vier Rädern montieren, da an-
dernfalls Sicherheit und Fahrverhal-
ten des Fahrzeugs beeinträchtigt wer-
den können.
Winterreifen
In einigen Regionen ist im Winter das
Aufziehen von Winterreifen erforder-
lich. Winterreifen werden durch ein
Berg-/Schneeflockensymbol auf der
Reifenflanke gekennzeichnet.
Wählen Sie Winterreifen der gleichen
Größe und Bauart wie die Erstberei-
fung. Lassen Sie Winterreifen immer
an allen vier Rädern montieren, da
andernfalls Sicherheit und Fahrver-
halten des Fahrzeugs beeinträchtigt
werden können.
Da bei Winterreifen die Höchstge-
schwindigkeitsangabe in der Regelniedriger liegt als bei der Erstberei-
fung, sollten Sie mit Winterreifen
nicht schneller als 120 km/h fahren.
Für Geschwindigkeiten über
120 km/h können Geschwindigkeits-,
Traglast- und Reifendruckempfeh-
lungen für sicheres Fahren dem Infor-
mationsmaterial entnommen oder bei
einem Reifenfachhändler in Erfah-
rung gebracht werden.
Während Reifen mit Spikes die Haf-
tungsfähigkeit auf Eis verbessern,
können Rutsch- und Traktionsleis-
tungen auf nassen oder trocknen
Straßen schlechter als bei Reifen ohne
Spikes sein. Reifen mit Spikes sind in
manchen Ländern verboten, daher
sind vor dem Verwenden dieser
Reifentypen die jeweiligen Gesetze zu
prüfen.
Notlaufreifen (länder-/
modellabhängig)
Notlaufreifen ermöglichen eine Ge-
schwindigkeit von 80 km/h für eine
Strecke von 80 km nach einem
schnellen Verlust des Reifendrucks.
312
WARNUNG!
Falsches Abschleppen kann zu ei-
nem Unfall mit Personenschäden
führen. Halten Sie sich an diese
Richtlinien, um einen möglichst si-
cheren Anhängerbetrieb sicherzu-
stellen:
Stellen Sie sicher, dass die La-dung sicher im Anhänger verstaut
ist und während der Fahrt nicht
verrutschen kann. Ladung in ei-
nem Anhänger, die nicht fest und
sicher verstaut ist, kann in Bewe-
gung geraten und schwer zu kon-
trollierende Schwankungen des
Anhängers verursachen. Sie kön-
nen möglicherweise die Kontrolle
über das Fahrzeug verlieren und
einen Unfall verursachen.
Die gesamte Anhängevorrichtung muss fachgerecht an Ihrem Fahr-
zeug eingebaut werden.
(Fortsetzung)
WARNUNG!(Fortsetzung)
Fahrzeug und Anhänger beiAnhängerbetrieb nicht überla-
den. Überladung kann zum Ver-
lust der Kontrolle über Fahrzeug
und Anhänger führen sowie man-
gelhafte Leistung oder Schäden
an Bremsanlage, Achsen, Motor,
Getriebe, Lenkung, Radaufhän-
gung, Karosseriestruktur oder
Reifen verursachen.
Sicherheitsketten zwischen Fahr- zeug und Anhänger sind stets zu
verwenden. Die Ketten immer am
Rahmen oder Abschlepphaken
des Fahrzeugs befestigen. Die
Ketten unter der Anhängerstütze
über Kreuz führen und dabei ge-
nug Spiel für Kurvenfahrten las-
sen.
Das Fahrzeug mit Anhänger nicht auf Steigungen bzw. Gefällen par-
ken. Vor dem Verlassen des Zug-
fahrzeugs die Feststellbremse an-
ziehen. Anhängerräder stets mit
Keilen blockieren.
(Fortsetzung)
WARNUNG!(Fortsetzung)
Das kombinierte zulässige Ge-samtgewicht darf nicht über-
schritten werden.
Das Gesamtgewicht muss zwi-
schen Zugfahrzeug und An-
hänger so verteilt werden, dass
die folgenden vier Werte nicht
überschritten werden:
1.
Zulässiges Gesamtgewichtdes Zugfahrzeugs
2.Zulässiges Gesamtgewicht desAnhängers
3. Zulässige Achslast
4.
Zulässige Stützlast der verwen-deten Anhängevorrichtung
Anforderungen für den
Anhängerbetrieb – Reifen
Hängerbetrieb bei montiertem Not- rad ist nicht zulässig.
Der korrekte Reifendruck ist Vor- aussetzung für einen sicheren und
komfortablen Betrieb des Fahr-
zeugs. Herstellung des korrekten
334
3. Ziehen Sie die Feststellbremse an.
4. Schalten Sie den Wählhebel in
Stellung PARK.
5. Zündung ausschalten.6. Das dem zu
wechselnden Rad
diagonal gegen-
überliegende Rad
mit Unterlegkeilen
oder Holzklötzen
vorn und hinten
blockieren. Soll beispielsweise das
rechte Vorderrad gewechselt werden,
ist das linke Hinterrad zu blockieren.
HINWEIS: Vor dem Anheben
müssen alle Personen aus dem
Fahrzeug aussteigen.ANWEISUNGEN FÜR DEN
WAGENHEBEREINSATZ
WARNUNG!
Halten Sie sich beim Radwechsel
genau an diese Sicherheitshinweise,
um Verletzungen oder Schäden am
Fahrzeug zu vermeiden:
Das Fahrzeug vor dem Anheben immer auf festem und ebenem
Untergrund und so weit wie mög-
lich vom Straßenrand entfernt
abstellen.
Die Warnblinkanlage des Fahr- zeugs einschalten.
Das dem zu wechselnden Rad diagonal gegenüberliegende Rad
blockieren.
Die Feststellbremse fest anziehen.
Bei einem Automatikgetriebe den
Schalthebel in Stellung PARK (Par-
ken) schalten, bei einem Schaltge-
triebe in die Stellung REVERSE
(Rückwärtsgang) schalten.
(Fortsetzung)
WARNUNG!(Fortsetzung)
Den Motor niemals anlassen oder laufen lassen, wenn das Fahrzeug
mit dem Wagenheber angehoben
ist.
Im angehobenen Fahrzeug darf auch keine Person sitzen.
Nicht unter das Fahrzeug krie- chen, wenn es mit dem Wagenhe-
ber angehoben ist. Bringen Sie
das Fahrzeug für Arbeiten unter
dem Fahrzeug zu einem Vertrags-
händler, wo es auf einer Hebe-
bühne angehoben werden kann.
Den Wagenheber nur an den da- für vorgesehenen Stellen ansetzen
und nur zum Reifenwechsel ver-
wenden.
Achten Sie beim Radwechsel am Straßenrand unbedingt auf den
fließenden Verkehr.
Achten Sie beim Verstauen eines Rads darauf, dass der Ventil-
schaft zum Boden zeigt, denn nur
dann ist das Rad sicher verstaut.
351
ACHTUNG!
Versuchen Sie nicht, das Fahrzeug
anzuheben, wenn der Wagenheber
an anderen Punkten angesetzt ist
als an denjenigen, die in den An-
weisungen für den Wagenheberein-
satz für dieses Fahrzeug angegeben
sind.
HINWEIS: Zur Information über
das Notrad und dessen Verwen-
dung siehe den Abschnitt „Kom-
paktes Reserverad (Notrad)“ unter
„Reifen – Allgemeine Informati-
onen.
1. Die Radmuttern lockern, aber
nicht entfernen. Hierzu die Muttern
mit dem Radmutternschlüssel eine
Umdrehung nach links drehen, bevor
das Rad vom Boden abgehoben wird. 2. Auf beiden Seiten des Fahrzeugs
sind jeweils zwei Ansatzpunkte für
den Wagenheber vorhanden. Diese
Ansatzpunkte befinden sich am
Schwellerfalz der Karosserie.
ACHTUNG!
Versuchen Sie nicht, das Fahrzeug
anzuheben, wenn der Wagenheber
an anderen Punkten angesetzt
wurde, als an denjenigen, die ange-
geben sind.
Die hinteren Ansatzpunkte für den
Wagenheber liegen zwischen zwei
nach unten stehenden Laschen am
Schwellerfalz der seitlichen Karosse-
rie. Der vordere Ansatzpunkt für den Wa-
genheber befindet sich am Schweller-
falz der Karosserie, 150 mm von der
Türkante entfernt.
Wagenheberaufkleber mit
Warnhinweisen
Ansatzpunkte für den Wagenheber
Hintere Ansatzpunkte für den Wagenheber
Vordere Ansatzpunkte fürWagenheber
352
WARNUNG!
Halten Sie bei geöffneter Motor-haube stets Abstand vom Kühler-
lüfter. Bei eingeschaltetem Zünd-
schalter kann er sich jederzeit
einschalten. Die sich bewegenden
Lüfterflügel stellen eine Verlet-
zungsgefahr dar.
Legen Sie metallhaltigen Schmuck
(z. B. Ringe, Uhrenarmbänder,
Armbänder) ab, um unbeabsichtig-
ten elektrischen Kontakt auszu-
schließen. Sie können sonst schwer
verletzt werden!
Batterien enthalten Schwefel- säure, die Verätzungen der Augen
oder der Haut verursachen kann,
und erzeugen Wasserstoffgas, das
brennbar und explosiv ist. Offe-
nes Feuer und Funken von der
Batterie fernhalten.
1. Die Feststellbremse anziehen, das
Automatikgetriebe in PARK (Parken)
schalten und die Zündung in die Stel-
lung LOCK (Verriegeln) schalten. 2.
Heizung, Radio und alle sonstigen
nicht benötigten Stromverbraucher
ausschalten.
3.Wenn ein anderes Fahrzeug für die
Starthilfe eingesetzt wird, dieses so ab-
stellen, das die Starthilfekabel ange-
schlossen werden können, die Feststell-
bremse anziehen und sicherstellen,
dass die Zündung ausgeschaltet ist.
WARNUNG!
Die Fahrzeuge dürfen sich NICHT
berühren, andernfalls kann eine
Masseverbindung entstehen, die zu
Verletzungen führen kann.
STARTHILFE
WARNUNG!
Andernfalls können durch Explo-
dieren der Batterie Verletzungen
oder Sachschäden entstehen.
ACHTUNG!
Bei Nichtbeachtung dieser Anwei-
sungen kann es zur Beschädigung
des Ladesystems an einem der bei-
den Fahrzeuge kommen.
1.
Ein Ende des Plus-Starthilfekabels
(+) am Pluspol (+)der Batterie des
entladenen Fahrzeugs anschließen.
2. Das andere Ende des Plus-
Starthilfekabels (+)am Pluspol (+)
der Starthilfebatterie anschließen.
3.
Ein Ende des Minus-
Starthilfekabels
(-) am Minuspol (-)
der Starthilfebatterie anschließen.
4. Das andere Ende des Minus-
Starthilfekabels (-)an einem guten
Massepunkt (blankes Metallteil und
nicht in Nähe der Batterie und der
Einspritzanlage) am Motor des Fahr-
zeugs mit der entladenen Batterie an-
schließen.
358
Wenn die Batterie des Fahrzeugs entla-
den ist, finden Sie in diesem Abschnitt
unter „Schalthebelumgehung“ Anwei-
sungen dazu, wie Sie beim Abschlep-
pen das Getriebe aus der Stellung
PARK herausschalten können.
ACHTUNG!
Verwenden Sie beim Abschleppenkeine Schlingenvorrichtung. Die
Stoßfängerverkleidung würde
dadurch beschädigt.
Wenn das Fahrzeug auf einem Tieflader gesichert wird, darf es
nicht an Bauteilen der Vorder-
oder Hinterradaufhängung be-
festigt werden. Durch nicht kor-
rektes Abschleppen kann Ihr
Fahrzeug beschädigt werden.
Das Fahrzeug nicht mit einem anderen Fahrzeug schieben oder
schleppen, da dies zur Beschädi-
gung von Stoßfängerverkleidung
und Getriebe führen kann.
(Fortsetzung)
ACHTUNG!(Fortsetzung)
Wenn das abgeschleppte Fahrzeug
gelenkt werden muss, ist der
Zündschalter in die Stellung ON/
RUN (Ein/Start) oder ACC (Zu-
satzverbraucher), nicht in die Stel-
lung LOCK/OFF (Lenkradsperre/
Aus) zu bringen.
Ohne Schlüssel-Griffstück
Beim Abschleppen des Fahrzeugs ist
bei eingerastetem Lenkradschloss
Zündschalter in Stellung LOCK/OFF
(Lenkradsperre/Aus) mit besonderer
Sorgfalt vorzugehen. Die einzige ohne
Schlüssel-Griffstück zulässige Ber-
gungsmethode ist der Transport auf
einem Tieflader. Um Schäden an Ih-
rem Fahrzeug zu vermeiden, ist eine
geeignete Abschleppausrüstung erfor-
derlich.
Mit Zündschlüssel
Der Hersteller empfiehlt, dass beim
Abschleppen des Fahrzeugs ALLE
Räder auf einem Tieflader stehen.
Wenn ein Tieflader nicht verfügbar ist
und das Getriebe funktionstüchtig ist, kann das Fahrzeug (mit den Hinter-
rädern auf dem Boden) unter folgen-
den Bedingungen abgeschleppt wer-
den:
Das Getriebe muss sich in der Posi-
tion NEUTRAL (Leerlauf) befin-
den.
Die Strecke, über die abgeschleppt wird, darf nicht mehr als 24 km
betragen.
Die Abschleppgeschwindigkeit darf nicht über 40 km/h liegen.
Wenn das Getriebe nicht funkti-
onstüchtig ist oder das Fahrzeug
mit einer Geschwindigkeit über
40 km/h oder über eine weitere
Strecke als 24 km abgeschleppt
werden muss, dürfen die Vorder-
räder KEINEN Bodenkontakt ha-
ben (Vorderräder auf einem Tief-
lader, einem Nachläufer oder
Vorderräder angehoben).
362
AUSPUFFANLAGE
Die Auspuffanlage muss stets in ein-
wandfreiem Zustand sein, damit kein
Kohlenmonoxid in den Fahrzeugin-
nenraum eindringen kann.
Wenn Sie ungewöhnliche Auspuffge-
räusche wahrnehmen, Abgasgeruch
im Innenraum spürbar ist oder wenn
der Unterboden oder Heckbereich des
Fahrzeugs beschädigt ist, sind die ge-
samte Auspuffanlage und die angren-
zenden Karosseriebereiche durch ei-
nen kompetenten Mechaniker auf
gebrochene, beschädigte, undichte
oder falsch montierte Teile zu über-
prüfen. Durch offene Schweißnähte
und gelockerte Anschlüsse können
Abgase in den Fahrzeuginnenraum
eindringen. Darüber hinaus ist der
Zustand der Auspuffanlage jedes Mal
zu prüfen, wenn das Fahrzeug zum
Ölwechsel oder Schmierdienst ange-
hoben wird. Schadhafte Teile sind
auszutauschen.
WARNUNG!
Motorabgase können zu Verletzun-
gen oder zum Tod führen. Sie ent-
halten Kohlenmonoxid (CO), ein
farb- und geruchloses Gas. Das Ein-
atmen von Kohlenmonoxid verur-
sacht Bewusstlosigkeit und kann
schließlich zu einer Vergiftung füh-
ren. Um das Einatmen von Kohlen-
monoxid zu vermeiden, finden Sie
weitere Informationen unter
„Sicherheitstipps/Auspuffabgase“
in „Vor dem Start“.
ACHTUNG!
Der Katalysator erfordert die aus-
schließliche Verwendung von blei-
freiem Kraftstoff. Die Verwendung
von verbleitem Benzin verhindert
die Funktion des Katalysators als
Abgasreinigung und kann die Mo-
torleistung erheblich einschränken
bzw. zu schweren Motorschäden
führen.Unter normalen Betriebsbedingungen
sind keine Wartungsmaßnahmen am
Katalysator erforderlich. Es ist jedoch
auf eine korrekte Einstellung des Mo-
tors zu achten, um eine einwandfreie
Funktion des Katalysators zu gewähr-
leisten und mögliche Katalysator-
schäden zu verhindern.
ACHTUNG!
Bei nicht einwandfreiem Betriebs-
zustand Ihres Fahrzeugs kann es zu
Schäden am Katalysator kommen.
Wenn Störungen am Motor wie z. B.
Fehlzündungen oder ein spürbarer
Leistungsverlust auftreten, ist um-
gehend ein Vertragshändler aufzu-
suchen. Sollten Sie dies trotz einer
offenkundig vorliegenden schwe-
ren Störung versäumen, kann es
zum Überhitzen des Katalysators
kommen, was Schäden am Kataly-
sator und am Fahrzeug verursa-
chen kann.
374