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PROGRAMMIERTE
WARTUNG
Eine korrekte Wartung ist zur Si-
cherstellung einer langen Lebens-
dauer des Fahrzeugs in optimalem
Zustand ausschlaggebend.
Aus diesem Grund sieht Lancia eine
Reihe von Kontrollen und Wartungs-
eingriffen vor alle 30.000 km.Es ist jedoch zu berücksichtigen,
dass die programmierte Wartung
nicht alle Anforderungen des Fahr-
zeugs berücksichtigt: In der ersten
Zeit vor der Kilometer-Inspektion und
auch später sind einige Eingriffe zwi-
schen den Inspektionen erforderlich,
wie zum Beispiel die systematische
Kontrolle mit eventuellem Nachfüllen
der Flüssigkeitsstände, des Reifen-
drucks usw
ZUR BEACHTUNGDie Inspektio-
nen der programmierten Wartung
sind vom Hersteller vorgeschrieben.
Die Nichteinhaltung dieser Inspektio-
nen können zum Garantieverlust
führen.
Der Service der programmierten
Wartung wird durch das gesamte
Lancia Kundendienstnetzzu den
vorgesehenen Terminen ausgeführt.Sollten im Verlauf der Inspektionen
außer der vorgesehenen Eingriffe zu-
sätzliche Austausch- oder Reparatur-
arbeiten erforderlich werden, können
diese nur mit dem ausdrücklichen
Einverständnis des Kunden ausge-
führt werden.
ZUR BEACHTUNGEs empfiehlt
sich, eventuelle kleine Betriebsstörun-
gen sofort dem Lancia Kunden-
dienstnetzzu melden, ohne bis zur
Ausführung der nächsten Inspektion
zu warten.
WARTUNG DES FAHRZEUGS
Wird das Fahrzeug häu-
fig zum Ziehen eines An-
hängers benutzt, ist die
Zeitspanne zwischen den War-
tungseinschritten zu verkürzen.
VERORDNUNG ZUR BEHANDLUNG VON ALTFAHRZEUGEN
Seit Jahren setzt Lancia sich durch die kontinuierliche Verbesserung der Produktionsverfahren und durch die Realisierung
immer "umweltverträglicherer" Produkte aktiv für den Schutz der Umwelt ein. In der Absicht dem Kunden den möglichst
besten Service unter Einhaltung der Umweltschutzvorschriften und der durch die Altfahrzeugrichtlinie 2000/53/EWG auf-
erlegten Pflichten zu gewährleisten, bietet Lancia seinen Kunden die Möglichkeit, ihr Altfahrzeug(*) ohne zusätzliche Ko-
sten abzugeben.
Die EWG-Richtlinie sieht denn auch vor, dass das Altfahrzeug zurückgegeben wird, ohne dass dem letzten Halter oder Be-
sitzer Unkosten entstehen, da der Wert des Fahrzeugs gleich null oder negativ ist. Insbesondere gilt die Rücknahme der
Fahrzeuge zu Nullkosten in fast allen EU-Ländern bis zum 1. Januar 2007 nur für nach dem 1. Juli 2002 zugelassene Fahr-
zeuge, während die Rücknahme zu Nullkosten ab 2007 unabhängig vom Zulassungsjahr des Fahrzeugs ist, unter der Be-
dingung, dass das Fahrzeug über seine wesentlichen Bauteile verfügt (insbesondere Motor und Karosserie) und keinen zu-
sätzlichen Müll enthält.
Zur Rückgabe des Altfahrzeugs zu Nullkosten können Sie sich entweder an einen unserer Vertragshändler oder eine der
von Lancia beauftragten Sammel- und Verschrottungsstellen wenden. Diese Sammel- und Verschrottungsstellen wurden
sorgfältig ausgewählt, um einen Service angemessenen Qualitätsstandards hinsichtlich Sammeln, Behandlung und Wieder-
verwertung der Altfahrzeuge unter Berücksichtigung der Umweltschutzvorschriften zu garantieren.
Weitere Informationen bezüglich der Sammel- und Verschrottungsstellen erhalten Sie bei den Lancia-Vertragshändlern
oder unter der Telefonnummer 00800 526242 00 (Ortstarif) oder auf der Lancia- Internetseite.
(*) Fahrzeug für den Transport von Personen mit maximal 9 Sitzplätzen mit einer zulässigen Gesamtlast von 3,5 Tonnen.