3464-5. Verwenden der Fahrerassistenzsysteme
RAV4_OM_OM42755M_(EM)●
Auf der Rückseite des vorausfahrenden Fahrzeugs sind Aufkleber angebracht.
● Es wird ein Zeichen erkannt, das einem systemkompatiblen Verkehrszeichen ähnelt.
● Das Fahrzeug wird in einem Land gefahren, in dem eine andere Verkehrsrichtung
gilt.
● Beim Fahren auf einer Hauptfahrbahn können unter Umständen Geschwindigkeits-
begrenzungszeichen einer Nebenfahrbahn erkannt und angezeigt werden (wenn sie
sich im Erfassungsbereich des Kamerasensors befinden).
● Beim Fahren in einem Kreisverkehr können unter Umständen Geschwindigkeitsbe-
grenzungszeichen einer Kreisverkehr-Ausfahrtstraße erkannt und angezeigt werden
(wenn sie sich im Erfassungsbereich des Kamerasensors befinden).
● Die auf dem Instrument angezeigte Geschwindigkeitsangabe kann von der auf dem
Navigationssystem (falls vorhanden) angezeigten Angabe abweichen, da das Navi-
gationssystem auf Kartendaten zurückgreift.
■ Beim Fahren in einem Land, in dem eine andere Geschwindigkeitseinheit gilt
Da das RSA-System Verkehrszeichen basierend auf der im Instrument eingestellten
Einheit erkennt, muss die im Instrument eingestellte Einheit geändert werden. Stellen
Sie die im Instrument eingestellte Einheit auf die Geschwindigkeitseinheit der Ver-
kehrszeichen des aktuellen Standorts ein. ( →S. 752)
■ Ein- und Ausschalten des Systems
Drücken Sie oder auf den Instrumentenschaltern und wählen Sie auf
dem Multi-Informationsdisplay.
Drücken Sie oder auf den Instrumentenschaltern und wählen Sie ,
und drücken Sie anschließend .
Wählen Sie “RSA” und drücken Sie anschließend .
■ Anzeige des Geschwindigkeitsbegrenzungszeichens
Wenn der Motorschalter ausgeschaltet wurde, während ein Geschwindigkeitsbegren-
zungszeichen auf dem Multi-Informationsdisplay angezeigt wurde, wird das gleiche
Verkehrszeichen erneut angezeigt, wenn der Motorschalter wieder in den Modus IGNI-
TION ON geschaltet wird.
■ Persönliche Einstellungen
Sie können Einstellungen (z. B. den Grenzwert für eine Warnung bei einer Geschwin-
digkeitsüberschreitung) ändern.
(Anpassbare Funktion: →S. 752)
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