Unter gewissen Bedingungen ist es sehr gefährlich, wenn sich ein Kind in einem auf dem
Beifahrersitz installierten Kinderrückhaltesystem befindet (mit
Sitzbelegungserkennungssystem):
Das Fahrzeug ist mit einem Sitzbelegungserkennungssensor ausgerüstet. Auch mit einem
Sitzbelegungserkennungssensor, falls ein Kind in einem Kinderrückhaltesystem auf dem
Beifahrersitz Platz nimmt, erhöht sich die Auslösegefahr des Beifahrerairbags unter den
folgenden Bedingungen, was zu schweren oder sogar lebensgefährlichen Verletzungen
führen kann.
¾Die Beifahrerairbag-Deaktivierungskontrollleuchte OFF leuchtet nicht, wenn ein Kind in
einem Kinderrückhaltesystem Platz nimmt.
¾Gepäck oder andere Gegenstände werden auf den Sitz mit einem Kinderrückhaltesystem
gelegt.
¾Der Sitz wurde gewaschen.
¾Auf dem Sitz wurden Flüssigkeiten verschüttet.
¾Der Beifahrersitz wird nach hinten geschoben und drückt auf das hinter dem Sitz abgelegte
Gepäck.
¾Gepäck oder andere Gegenstände werden zwischen dem Fahrer- und dem Beifahrersitz
abgelegt.
¾Auf dem Beifahrersitz befindet sich ein Elektro-Gerät.
¾Eine zusätzliche elektrische Vorrichtung, wie eine Sitzheizung wurde auf dem Sitzpolster
angebracht.
Erlauben Sie niemandem, insbesondere keinem Kind, sich über oder gegen das Seitenfenster
zu lehnen, wenn das Fahrzeug mit Seiten-Airbags ausgerüstet ist:
Es ist gefährlich, sich über oder gegen das Seitenfenster, den Beifahrersitzbereich und den
Seitenairbagausdehnungsraum zu lehnen, selbst bei Verwendung eines
Kinderrückhaltesystems. Durch die vom ausgelösten Airbag auftretenden Kräfte kann sich ein
Kind, das sich nicht in der richtigen Sitzposition befindet, schwere oder sogar
lebensgefährliche Verletzungen zuziehen. Beim Anlehnen an die Tür kann der
Ausdehnungsraum für den Seitenairbag blockiert werden, so dass der Airbag keinen
zusätzlichen Schutz gewähren kann. Weil sich der Seitenairbag von der Sitzlehnenaußenseite
her ausdehnt, dürfen Sie Kindern nicht erlauben, sich über oder gegen das Seitenfenster zu
lehnen, auch wenn das Kind mit einem Kinderrückhaltesystem gesichert ist.
Mit einem Sicherheitsgurt nicht mehr als eine Person anschnallen:
Es ist gefährlich, mit einem Sicherheitsgurt mehr als eine Person anzuschnallen. Im Falle eines
Aufpralls können die auftretenden Kräfte nicht richtig verteilt werden, so dass die Personen
gegeneinander gedrückt werden und sich schwer verletzen können. Aus diesem Grund darf
mit einem Sicherheitsgurt nicht mehr als eine Person angeschnallt werden. Beim Fahren
müssen die Insassen immer richtig angeschnallt sein.
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In der Mitte des Sitzes sitzen und den Sicherheitsgurt richtig anlegen:
Bei einer Sitzposition nahe am Seitenairbagstauraum, wenn die Hände auf den Stauraum
gelegt werden, beim Anlehnen gegen die Tür oder beim Herauslehnen aus dem Fenster
besteht eine große Gefahr. Die Seitenairbags werden auf der Seite des Aufpralls sehr rasch mit
großer Kraft aufgeblasen und dehnen sich entlang der Tür aus. Für Personen, die zu nahe an
der Tür sitzen besteht deshalb eine große Verletzungsgefahr. Sitzen Sie deshalb während der
Fahrt in der Mitte des Sitzes und schnallen Sie sich richtig mit dem Sicherheitsgurt an.
Im Ausdehnungsbereich des Fahrer- und des Beifahrerairbags dürfen sich keine Gegenstände
befinden:
Es ist gefährlich, Gegenstände an den Fahrer- und Beifahrerairbagmodulen zu befestigen
oder davor zu halten. Beim Auslösen kann die Ausdehnung der Airbags behindert werden,
was zu Verletzungen der Insassen führen kann.
Im Ausdehnungsbereich des Seitenairbags dürfen sich keine Gegenstände befinden:
Es ist gefährlich, mit irgendwelchen Gegenständen die Außenseite der Sitze abzudecken. Bei
einem Aufprall kann das Aufblasen des Airbags an der Außenseite der Sitze behindert werden,
so dass kein zusätzlicher Schutz vorhanden ist und die Airbags können sich außerdem in eine
unvorhergesehene Richtung ausdehnen. Außerdem kann der Airbag auch aufgeschnitten
werden und Gase freisetzen.
Bringen Sie deshalb keine Netztaschen, Kartentaschen oder Rucksäcke mit seitlichen Riemen
an der Sitzlehne an. Verwenden Sie auch keine Sitzüberzüge. Halten Sie das
Seitenairbagmodul immer frei für den Fall eines seitlichen Aufpralls.
Nach einer Auslösung eines Airbags dürfen keine Teile des Insassen-Rückhaltesystems berührt
werden:
Es ist gefährlich, nach einer Auslösung eines Airbags Teile des Insassen-Rückhaltesystems zu
berühren. Unmittelbar nach der Auslösung sind die Teile heiß. Sie können sich Verbrennungen
zuziehen.
An der Fahrzeugfrontseite dürfen keine Ausrüstungen angebracht werden:
Der Einbau von Ausrüstungen an der Fahrzeugfront, wie eines Frontschutz- oder
Rammbügels, eines Schneepfluges oder einer Winde ist gefährlich. Die Funktion der
Aufprallsensoren kann dadurch behindert werden. Die Airbags können unerwartet oder bei
einem Unfall überhaupt nicht ausgelöst werden. Die Fahrzeuginsassen können sich dabei
schwere Verletzungen zuziehen.
Keine Änderungen an der Radaufhängung vornehmen:
Es ist gefährlich, die Radaufhängung zu modifizieren. Durch die Änderung der Fahrzeughöhe
oder der Radaufhängung kann ein Aufprall nicht richtig erfasst werden und durch eine
unvorhergesehene Auslösung der Airbags können schwere Verletzungen verursacht werden.
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Eine Tür darf nicht modifiziert werden und Beschädigungen müssen repariert werden. Lassen
Sie eine beschädigte Tür immer von einem Fachmann, wir empfehlen eine autorisierte
Mazda-Vertragswerkstatt, überprüfen:
Es ist gefährlich, eine Tür zu modifizieren und Beschädigungen nicht zu reparieren. In jeder
Tür ist ein Seitenaufprallsensor als Teil des Insassen-Rückhaltesystems eingebaut. Falls Löcher
in eine Tür gebohrt werden, ein Türlautsprecher nach dem Ausbau nicht wieder eingebaut
wird oder eine beschädigte Tür nicht repariert wird, kann der Sensor beeinträchtigt werden, so
dass er bei einem Seitenaufprall die Aufprallkräfte nicht richtig erfassen kann. Falls ein Sensor
die Aufprallkräfte nicht richtig erfassen kann, können die Seitenairbags und der
Sitzgurtstraffer nicht richtig ausgelöst werden, so dass für die Insassen eine große
Verletzungsgefahr vorhanden ist.
Keine Änderungen am Insassen-Rückhaltesystem vornehmen:
Es ist gefährlich, an den Teilen und der Verkabelung des Insassen-Rückhaltesystems
Änderungen vorzunehmen. Das System kann ausgelöst oder außer Funktion gesetzt werden.
Nehmen Sie deshalb am Insassen-Rückhaltesystem keine Änderungen vor. Bringen Sie
niemals irgendwelche Verkleidungen, Plaketten usw. an den Airbagmodulen des
Insassen-Rückhaltesystems an. Bringen Sie auch keine zusätzlichen elektrischen
Ausrüstungen in der Nähe der Systemkomponenten oder der Verkabelung an. Ein Fachmann,
wir empfehlen einen autorisierten Mazda-Vertragshändler/Servicepartner, kann die Sitze mit
der entsprechenden Vorsicht aus- und einbauen. Es ist wichtig, dass die Verkabelung und die
Anschlüsse der Airbags richtig geschützt werden, um die Airbags nicht unabsichtlich
auszulösen und der Airbaganschluss nicht durch das Sitzbelegungserkennungssystem oder
die Sitze beschädigt wird.
Verstauen Sie kein Gepäck oder andere Gegenstände unter den Sitzen:
Unter den Sitzen untergebrachtes Gepäck ist gefährlich. Wichtige Teile des
Insassen-Rückhaltesystems können beschädigt werden und im Falle eines Aufpralls von der
Seite werden die Seitenairbags nicht ausgelöst, was schwere und sogar tödliche Verletzungen
verursachen kann. Um eine Beschädigung der Teile des Insassen-Rückhaltesystems
auszuschließen, dürfen keine Gegenstände unter den Sitzen verstaut werden.
Das Fahrzeug nicht benutzen, wenn Komponenten des Airbag-/Gurtstraffersystems
beschädigt sind:
Ausgelöste oder beschädigte Airbags oder Gurtstrafferkomponenten müssen nach jedem
Aufprall ersetzt werden. Nur ein Fachmann, wir empfehlen einen autorisierten
Mazda-Vertragshändler/Servicepartner, ist in der Lage die Funktionsfähigkeit dieser
Komponenten richtig zu beurteilen. Beim Fahren mit ausgelösten Airbags oder Gurtstraffern
ist bei einem nächsten Unfall kein Schutz mehr vorhanden, so dass eine hohe
Verletzungsgefahr mit eventuell lebensgefährlichen Folgen besteht.
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Keine Airbagteile entfernen:
Der Ausbau von Komponenten, wie der Sitze, des Armaturenbretts oder des Lenkrads mit
Airbagsensoren kann gefährlich sein. In diesen Teilen sind wichtige Airbagkomponenten
vorhanden. Durch einen unabsichtlich ausgelösten Airbag können schwere Verletzungen
verursacht werden. Lassen Sie das System nur von einem autorisierten
Mazda-Vertragshändler/Servicepartner ausbauen.
Entsorgung der Airbags:
Eine Entsorgung eines Airbags oder eines Fahrzeugs mit nicht ausgelösten Airbags ist
gefährlich. Bei Nichteinhaltung der Sicherheitsmaßnahmen besteht eine hohe
Verletzungsgefahr. Wenden Sie sich bitte für die Entsorgung der Airbags oder eines mit
Airbags ausgerüsteten Fahrzeugs an einen Fachmann, wir empfehlen einen autorisierten
Mazda-Vertragshändler/Servicepartner.
HINWEIS
•Beim Auslösen der Airbags entsteht ein lautes Explosionsgeräusch und eine geringe
Menge Rauch entweicht. Dadurch werden keine Verletzungen verursacht, durch die Textur
des Airbags können jedoch an unbedeckten Körperteilen leichte Hautschürfungen
auftreten.
•Falls Sie das Fahrzeug weiterverkaufen, sollten Sie den neuen Besitzer darauf hinweisen,
dass das Fahrzeug mit Airbags ausgerüstet ist, und dass er sich mit den entsprechenden
Anweisungen in der Bedienungsanleitung vertraut macht.
•Bei Fahrzeugen mit einem Beifahrerairbag ist der nachstehend gezeigte Warnaufkleber
angebracht. Dieser Warnaufkleber wird entsprechend den Vorschriften angezeigt.
(Außer Taiwan) (Taiwan)
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