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jumper_de_Chap05_Securite_ed01-2015
ALLGEMEINE HINWEISE ZU DEN
K INDERSITZEN
Obwohl CITROËN bei der Konzeption Ihres
Fahrzeugs darauf bedacht war, Ihren Kindern
besondere Sicherheit zu bieten, hängt diese
Sicherheit natürlich auch von Ihnen ab.
Um so sicher wie möglich mit Ihren Kindern zu
reisen, sollten Sie folgende Vorschriften beachten:
-
Alle Kinder unter 12
Jahren oder mit
einer Körpergröße bis 1,50
m müssen in
zugelassenen, ihrem Gewicht angepassten
Kindersitzen auf den mit einem Sicherheitsgurt
oder ISOFIX-Halterungen ausgerüsteten
Plätzen befördert werden.
-
Laut Statistik sind die hinteren Plätze die
sichersten für die Beförderung von Kindern.
-
Kinder unter 9
kg müssen sowohl vorne
als auch hinten grundsätzlich entgegen der
Fahrtrichtung befördert werden.
-
Kinder dürfen nicht auf dem Schoß
transportiert werden.
Installation eines Kindersitzes vorne
"Entgegen der Fahrtrichtung"
Wenn ein Kindersitz "entgegen der
Fahrtrichtung" auf dem Beifahrersitz
eingebaut wird, muss der Beifahrer-
Front-Airbag grundsätzlich deaktiviert
werden. Andernfalls könnte das Kind
beim Entfalten des Airbags schwere oder sogar
tödliche Verletzungen erleiden. "In Fahrtrichtung"
Wenn ein Kindersitz "in Fahrtrichtung"
auf dem Beifahrersitz eingebaut wird,
lassen Sie den Beifahrer-Front-Airbag
aktiviert.
CITROËN empfiehlt Ihnen, Kinder auf den
Rücksitzen Ihres Fahrzeugs zu befördern:
-
" entgegen der Fahrtrichtung
" bis 3
Jahre,
-
" in Fahrtrichtung
" ab 3
Jahre. D
er Einbau von Kindersitzen und das Deaktivieren
des Beifahrer-Front-Airbags erfolgt bei allen
CITROËN-Modellen auf die gleiche Weise.
Wenn der Beifahrer-Front-Airbag nicht deaktiviert
werden kann, ist der Einbau eines Kindersitzes
e"ntgegen der Fahrtrichtung" auf den vorderen
Sitzplätzen streng untersagt.
Kinder an Bord
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SICHERHEIT
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DACHTRäGER
Weitere Informationen zu den Längen (L1 bis
L4) und Höhen (H1 bis H3) des Fahrzeugs
finden Sie in der Rubrik "Technische Daten -
Abmessungen". Maximale Traglast auf dem Dach bei
gleichmäßiger Verteilung: 150
kg,
innerhalb der Grenzen des zulässigen
Gesamtzuggewichts für das Fahrzeug.
Aus Sicherheitsgründen und um das Dach nicht
zu beschädigen, dürfen ausschließlich Dachträger
(oder Querträger) verwendet werden, die für Ihr
Fahrzeug zugelassen sind.
Dachträger können nur bei den Modellen mit Höhe
H1
oder H2
auf Kastenwagen, Kombis und Minibus
angebracht werden. Beim Minibus ist zuvor zu
prüfen, ob sich keine Klimaanlage auf dem Dach
befindet. Der Dachträger darf nur an den am Fahrzeugdach
vorgesehenen Befestigungspunkten angebracht
werden: 6, 8
oder 10 Punkte, je nach Radstand
des Fahrzeugs.
Beachten Sie die Montageanleitung und
Nutzungsbedingungen, die dem Dachträger
beiliegen.
Bei allen Versionen mit Höhe H3 können die
Dächer nicht mit einem Dachträgersystem
ausgestattet werden.
In Bezug auf die maximal zulässigen
Abmessungen sind die in Ihrem Land geltenden
Gesetze einzuhalten.
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Transportlösungen
ZUBEHÖR