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40Schlüssel, Türen, Fensterausschalten und die Fahrzeug‐
batterie dann innerhalb von
15 Sekunden abklemmen.
Wegfahrsperre
Das System ist Teil des Zündschal‐
ters und überprüft, ob das Fahrzeug
mit dem verwendeten Schlüssel
gestartet werden darf.
Die Wegfahrsperre wird nach dem
Abziehen des Schlüssels aus dem
Zündschloss automatisch aktiviert.
Wenn die Kontrollleuchte d bei
eingeschalteter Zündung blinkt, liegt eine Störung des Systems vor. Der
Motor kann nicht gestartet werden.
Zündung ausschalten und Startver‐
such wiederholen.
Bei weiterhin blinkender Kontroll‐
leuchte d versuchen, den Motor
unter Verwendung des Zweitschlüs‐
sels zu starten, und eine Werkstatt
aufsuchen.
Hinweis
Radiofrequenz-Identifikation
(RFID)-Anhänger können Störun‐
gen des Schlüssels verursachen.Den Anhänger beim Starten des
Fahrzeugs nicht neben den Schlüs‐
sel legen.
Hinweis
Die Wegfahrsperre verriegelt nicht
die Türen. Fahrzeug deshalb nach Verlassen immer verriegeln und
Diebstahlwarnanlage 3 24, 3 37
einschalten.
Kontrollleuchte d 3 117.Außenspiegel
Asphärische Wölbung
Die Form des Spiegels lässt Gegen‐
stände kleiner erscheinen. Dies
beeinflusst das Abschätzen von
Entfernungen.
Toter-Winkel-Warnung 3 225.
Elektrisches Einstellen
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248FahrzeugwartungAllgemeine
Informationen
Zubehör und Änderungen am Fahrzeug
Wir empfehlen die Verwendung von
Originalteilen und -zubehör und von
ausdrücklich für Ihren Fahrzeugtyp
werkseitig zugelassenen Teilen. Die Zuverlässigkeit anderer Produkte
können wir nicht bewerten und auch
nicht dafür garantieren – auch wenn
sie über eine behördliche oder sons‐
tige Zulassung verfügen.
Der Umbau, die Umwandlung und
alle sonstigen Änderungen, die an
den Standardfahrzeugspezifikatio‐
nen vorgenommen werden (u. a.
Softwareänderungen oder Änderun‐
gen der Steuergeräte), können zum
Erlöschen der von Opel gebotenen
Garantie führen. Außerdem können solche Änderungen die Fahrerassis‐
tenzsysteme beeinträchtigen, eine
Auswirkung auf den Kraftstoffver‐
brauch, den CO 2-Ausstoß und den
Ausstoß sonstiger Fahrzeugabgase haben bzw. dazu führen, dass dasFahrzeug nicht mehr die Betriebser‐
laubnis erfüllt und die Zulassung des
Fahrzeugs dadurch möglicherweise
ungültig wird.Achtung
Beim Transportieren des Fahr‐ zeugs auf einem Zug oder einem
Bergungsfahrzeug können die
Schmutzfänger beschädigt
werden.
Fahrzeugeinlagerung
Einlagerung über einen längeren
Zeitraum
Wenn das Fahrzeug für mehrere
Monate eingelagert werden muss:
● Fahrzeug waschen und konser‐ vieren.
● Konservierung im Motorraum und am Unterboden überprüfen
lassen.
● Die Dichtgummis reinigen und imprägnieren.
● Den Kraftstofftank vollständig auffüllen.
● Motorölwechsel durchführen.
● Den Scheibenwaschbehälter entleeren.
● Den Frost- und Korrosionsschutz
im Kühlmittel überprüfen.
● Reifendruck auf den Wert für die volle Zuladung erhöhen.
● Das Fahrzeug an einem trocke‐ nen, gut belüfteten Ort abstellen.
Ersten Gang oder Rückwärts‐
gang einlegen oder Wählhebel in P stellen. Beachten, dass das
Fahrzeug nicht wegrollen kann.
● Die Parkbremse nicht anziehen. ● Die Motorhaube öffnen, alle Türen schließen und das Fahr‐
zeug verriegeln.
● Polklemme am Minuspol der Fahrzeugbatterie abklemmen.
Sicherstellen, dass sämtliche
Systeme außer Betrieb sind, z. B. Diebstahlwarnanlage.
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Fahrzeugwartung253Bremsflüssigkeit9Warnung
Bremsflüssigkeit ist giftig und
ätzend. Kontakt mit Augen, Haut,
Gewebe und lackierten Flächen
vermeiden.
Der Bremsflüssigkeitsstand muss
zwischen MIN und MAX liegen.
Wenn der Flüssigkeitsstand unter die MIN -Markierung gefallen ist, die Hilfe
einer Werkstatt in Anspruch nehmen.
Brems- und Kupplungsflüssigkeit
3 300.
Fahrzeugbatterie
Die Fahrzeugbatterie befindet sich im
Laderaum unter der hinteren Boden‐
abdeckung hinter den Rücksitzen.
Hintere Bodenabdeckung 3 83.
Im Motorraum sind Starthilfe-
Anschlusspunkte vorhanden.
Starthilfe 3 292.
Die Fahrzeugbatterie ist wartungsfrei, sofern das Fahrverhalten eine ausrei‐
chende Aufladung der Batterie
zulässt. Kurze Strecken und häufige
Motorstarts können die Batterie entla‐
den. Nicht benötigte Verbraucher
ausschalten.
Batterien gehören nicht in den Haus‐ müll. Sie müssen über entspre‐
chende Sammelstellen recycelt
werden.
Wird das Fahrzeug länger als vier
Wochen abgestellt, kann sich die
Batterie entladen. Polklemme am
Minuspol der Fahrzeugbatterie
abklemmen.
An- und Abklemmen der Fahrzeug‐
batterie nur bei ausgeschalteter
Zündung.
Batterieentladeschutz 3 153.
Abklemmen der Batterie
Wenn die Fahrzeugbatterie abge‐
klemmt werden muss (z. B. für
Wartungsarbeiten), muss die Alarm‐
sirene wie folgt deaktiviert werden:
Zündung ein- und ausschalten. Fahr‐
zeugbatterie innerhalb von
15 Sekunden abklemmen.