ZIEHEN VON
ANHÄNGERN
HINWEISE
Zum Ziehen eines Anhängers ist das
Fahrzeug mit einer zugelassenen
Anhängerkupplung und mit einer
entsprechenden elektrischen Anlage
auszurüsten. Der Einbau muss von
Fachpersonal durchgeführt werden, das
anschließend eine entsprechende
Dokumentation für die Zulassung im
Straßenverkehr aushändigt.
Eventuelle spezifische Rückspiegel
und/oder zusätzliche Spiegel müssen
unter Beachtung der geltenden Normen
der Straßenverkehrsordnung angebaut
werden.
Daran denken, dass sich beim Ziehen
eines Anhängers, abhängig von seinem
Gesamtgewicht, die maximale
Steigfähigkeit reduziert und die
Bremswege und die Dauer eines
Überholvorganges zunehmen.
Auf Gefällen einen kleineren Gang
einlegen, anstatt ständig die Bremse zu
benutzen.Die auf die Anhängerkupplung wirkende
Last des Anhängers verringert die
Nutzlast des Fahrzeugs um denselben
Wert. Um sicher zu sein, dass die
max. zulässige Anhängelast (im
Fahrzeugbrief) nicht überschritten wird,
ist das Gewicht des Anhängers in voll
beladenem Zustand einschließlich allen
Zubehörs und aller persönlicher
Gepäckstücke zu berücksichtigen.
Bei Anhängerbetrieb die spezifischen
Geschwindigkeitsgrenzen in den
jeweiligen Ländern beachten. Die
Höchstgeschwindigkeit darf auf jeden
Fall nicht höher als 100 km/h sein.
Es empfiehlt sich die Verwendung eines
entsprechenden Stabilisators auf der
Anhängerzugkabel.
Bei Fahrzeugen, die mit Parksensoren
ausgestattet sind, können nach
Anbringen der Anhängerkupplung
Störungsmitteilungen erscheinen, da
sich einige Teile (Zugstange, Kugel-
Anhängerkupplung) im Erfassungsfeld
der Sensoren befinden können. In
diesem Fall muss das Erfassungsfeld
neu eingestellt oder die
Parkassistenzfunktion deaktiviert
werden.In den Fahrzeugen mit „Comfort-
Matik“-Getriebe sicherstellen, dass sich
das Fahrzeug im Leerlauf (N) befindet
(prüfen, ob sich das Fahrzeug
anschieben lässt) und wie ein Fahrzeug
mit normalem mechanischen Getriebe
abschleppen. Sollte es nicht möglich
sein, das Getriebe in Leerlaufstellung zu
bringen, kann das Fahrzeug nicht
abgeschleppt werden. Bitte in diesem
Fall das Fiat-Kundendienstnetz
kontaktieren.
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EINBAU DER
ANHÄNGERKUPPLUNG
Die Anhängerkupplung ist von
Fachpersonal unter Berücksichtigung
eventueller zusätzlicher und/oder
ergänzender, vom Hersteller der
Vorrichtung ausgehändigten
Anleitungen, an die Karosserie anbauen
zu lassen.
Die Anhängevorrichtung muss den
aktuellen gültigen Normen hinsichtlich
der Europäischen Richtlinie 94/20
und den nachträglichen Ergänzungen
entsprechen.
Für jegliche Version ist eine für die
Anhängelast des Fahrzeugs, bei dem
der Einbau vorgenommen wird,
geeignete Anhängevorrichtung zu
verwenden.
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ANLASSEN UND FAHRT